Steuerrechtliches

  • Absetzung für Abnutzung – Allgemeines

    Durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht das EStG die Berücksichtigung der Abnutzung von Wirtschaftsgütern bei der Ermittlung des Gesamteinkommens.
    Rita Schachinger - Veronika Weiß | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757947
  • Absetzung für Abnutzung – Berechtigung zum Abzug der AfA

    Dieser Fachbeitrag geht auf die Voraussetzung für die Berechtigung ein, die Abschreibung für Abnutzung geltend zu machen. Dabei ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise maßgeblich.
    Rita Schachinger - Veronika Weiß | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757949
  • Weitere steuerrechtliche Verbindungen zum Wohnrecht

    Von der Steuerreform betroffen sind unter anderem die Absetzung für Abnutzung, Instandhaltungaufwendungen sowie Grundstücksveräußerungen. Außerdem kommt es zu Änderungen bei der ImmoESt und GrESt.
    Daniela Michlits - Veronika Weiß - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 784796
  • Absetzung für Abnutzung – Festlegung des AfA-Satzes

    Der AfA-Satz bestimmt sich grundsätzlich nach der Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes. Es gibt allerdings Sondervorschriften für bestimmte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (zB Gebäude).
    Rita Schachinger - Veronika Weiß - Daniela Michlits | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 757951