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Zur Mietzinsminderung bei Oberflächenschimmel
Mag. Roman Reßler erläutert, ob ein oberflächlicher Schimmelbefall in einer Wohnung einen ernsten Schaden des Hauses und deshalb eine erhebliche Gesundheitsgefährdung darstellt und somit den Vermieter eine Erhaltungspflicht trifft.Roman Reßler | News | 22.01.2025 | Dokument-ID: 1192513