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Dokument-ID: 771345
Vierzehntes Hauptstück
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Vierzehntes Hauptstück
Vom Pflichtteil und der Anrechnung auf den Pflichtteil
I. Allgemeines
1. Pflichtteilsberechtigung
§ 756.
Der Pflichtteil ist der Anteil am Wert des Vermögens des Verstorbenen, der dem Pflichtteilsberechtigten zukommen soll.
(BGBl. I Nr. 87/2015)