Dokument-ID: 393882

Vorschrift

Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012)

Inhaltsverzeichnis

§ 1. Inhalt

idF BGBl. I Nr. 27/2012 | Datum des Inkrafttretens 01.12.2012

Dieses Bundesgesetz regelt die Pflicht des Verkäufers oder Bestandgebers, beim Verkauf oder bei der In-Bestand-Gabe eines Gebäudes oder Nutzungsobjekts dem Käufer oder Bestandnehmer einen Energieausweis vorzulegen und auszuhändigen, sowie die Pflicht zur Angabe bestimmter Indikatoren über die energietechnische Qualität des Gebäudes oder Nutzungsobjekts in Anzeigen zur Vorbereitung solcher Rechtsgeschäfte.