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Dokument-ID: 128977
Exekutionsordnung (EO)
§ 173. Verständigung bei einem Superädifikat
Bei einem Superädifikat ist eine Ausfertigung des Versteigerungsedikts auch dem Eigentümer der Liegenschaft, auf der sich das Superädifikat befindet, zu übersenden.
(BGBl. I Nr. 86/2021)