Dokument-ID: 217863

Vorschrift

Konsumentenschutzgesetz (KSchG)

Inhaltsverzeichnis

§ 9.

idF BGBl. I Nr. 175/2021 | Datum des Inkrafttretens 01.01.2022

Gewährleistungsrechte des Verbrauchers können vor Kenntnis des Mangels nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt werden; beim Kauf von Waren sowie bei der Bereitstellung digitaler Leistungen ist das Verbrauchergewährleist ungsgesetz zu beachten.

(BGBl. I Nr. 175/2021)