Dokument-ID: 380794

Vorschrift

Richtwerte nach dem Richtwertgesetz ab 1.4.2012 (KmRWG)

Inhaltsverzeichnis

9. Bundesland Wien:

Neuer Richtwert (gültig ab 1.4.2012):

… 5,16 Euro

[Frühere Richtwerte

 

a.

gültig vom 1.3.2008 bis zum 31.3.2010:

… 4,73 Euro

 

b.

gültig vom 1.4.2010 bis zum 31.3.2012:

… 4,91 Euro]

Die der Ermittlung des Richtwerts zu Grunde gelegten Kostenanteile betragen, ausgedrückt in Prozentsätzen vom Richtwert, gerundet:

 

a.

Grundkostenanteil

… 17,21 vH des Richtwerts;

 

b.

Baukosten

… 132,77 vH des Richtwerts;

 

c.

abzuziehende Baukostenanteile

… 38,56 vH des Richtwerts;

 

d.

abzuziehende Kosten für die Errichtung von Aufzugsanlagen und gemeinsamen Wärmeversorgungsanlagen

… 11,49 vH des Richtwerts.

Die Änderung der Richtwerte wird am 1. April 2012 mietrechtlich wirksam.