Dokument-ID: 069960

Vorschrift

Rückzahlungsbegünstigungsgesetz 1987 (RBG)

Inhaltsverzeichnis

VI. ABSCHNITT
Änderung des Startwohnungsgesetzes

§ 15.

Das Startwohnungsgesetz, BGBl. Nr. 264/1982, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 483/1984 wird geändert wie folgt:

  1. § 11 Abs 1 Z 3 entfällt.

  2. Dem § 11 wird folgender Absatz angefügt:
    „(3) Soweit Zinsenerträgnisse gemäß Abs 1 Z 2 nicht für Zwecke dieses Bundesgesetzes benötigt werden, sind sie dem Wohnhaus-Wiederaufbau- und Stadterneuerungsfonds zur Erfüllung seiner Aufgaben gemäß § 33 Abs 1 Stadterneuerungsgesetz, BGBl. Nr. 287/1974, zu überweisen.“