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Dokument-ID: 227395
4. ABSCHNITT
Standes- und Ausübungsregeln für Immobilienmakler (ImmMV)
4. ABSCHNITT
Höchstbeträge
§ 11. Höchstbeträge der Provisionen oder sonstigen Vergütungen
Dieser Abschnitt gilt nicht für die Vermittlung einer Burg, eines Schlosses oder eines Klosters.