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Benützungsregelung
Die Wohnungseigentümer können gemäß § 17 Abs 1 WEG 2002 schriftlich eine Vereinbarung über die Benützung der verfügbaren Allgemeinflächen der Liegenschaft treffen
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Antrag auf einstweilige Verfügung (Wasserschaden)
Muster eines Antrages auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (Absperrung eines Wasserhahns mit Kostenersatz nach Wasserschaden).WEKA (bna) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 883359 -
Benützungsregelung
Miteigentümer können über Allgemeinflächen verfügen und die Benutzung dieser Teile regeln. Die Benützungsregelung darf jedoch nicht dazu führen, dass ein Wohnungseigentümer an der Nutzung seines Wohnungseigentumsobjektes gehindert wird.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277729 -
Allgemeinflächen
Allgemeine Teile der Liegenschaft sind solche, die der allgemeinen Benützung dienen oder deren Zweckbestimmung einer ausschließlichen Benützung entgegensteht.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277712 -
Anmerkung der Benützungsregelung gem § 17 WEG
Muster eines Grundbuchgesuchs, die Ersichtlichmachung der Benützungsregelung gem § 17 WEG betreffend.Andrea Futterknecht | Muster | Grundbuchsgesuch | Dokument-ID: 895816 -
Ersichtlichmachung über die Anmerkung der vorläufigen Benützungsregelung gem § 17 WEG
Hier finden Sie ein Muster für ein Grundbuchsgesuch, welches sich mit der Ersichtlichmachung hinsichtlich der Anmerkung der vorläufigen Benützungsregelung gem § 17 WEG beschäftigt.Andrea Futterknecht | Muster | Grundbuchsgesuch | Dokument-ID: 895815