Bestellung

Gemäß § 19 WEG 2002 kann die Eigentümergemeinschaft eine natürliche oder juristische Person zum Verwalter bestellen.

  • Ersichtlichmachung des Verwalters gem § 19 WEG 2002

    Hier liegt das Muster eines von den Wohnungsmietern verfassten Schreibens an das Grundbuchsgericht zur Ersichtlichmachung des Verwalters gemäß § 19 WEG 2002 vor.
    WEKA (red) | Muster | Grundbuchsgesuch | doc | 65,50 kB | Dokument-ID: 236299
  • Verwalterbestellung

    Im Bereich des Wohnungseigentums kann die Eigentümergemeinschaft in Angelegenheiten der Verwaltung der Liegenschaft Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Sie kann zu diesem Zweck auch einen Verwalter bestellen.
    Christoph Naske - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277135
  • Ersichtlichmachung der Bestellung eines Verwalters gem § 19 WEG 2002

    Muster für einen Antrag auf Ersichtlichmachung einer Bestellung eines Verwalters gemäß § 19 WEG 2002.
    WEKA (red) | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 905333