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Kündigung
Die Kündigung des Hausverwalters kann durch die Eigentümergemeinschaft erfolgen. Die Auflösung des Verwaltungsvertrages regelt das Gesetz in § 21 WEG 2002.
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Verwalterkündigung
Die Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der Wohnungseigentum begründet ist, können zur Vertretung der Eigentümergemeinschaft einen Verwalter bestellen, diesen aber auch wieder abberufen.Christoph Naske - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277051 -
Antrag auf Abberufung des Verwalters in Folge grober Vernachlässigung ihm obliegender Pflichten
Muster zu einem Antrag betreffend die Abberufung eines Verwalters aufgrund von grober Pflichtverletzung. Der Antrag ist aus Sicht einer Miteigentümerin formuliert.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Schriftsatzmuster | Dokument-ID: 836872