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Dokument-ID: 282069

Iman Torabia - Birgit Nagl | Praxiswissen | Fachbeitrag

Befristung im Bereich des MRG

Allgemeines

Die in § 29 MRG normierten Beschränkungen der Befristungsmöglichkeiten gelten für alle in den Anwendungsbereich des MRG fallenden Mietverträge (sowohl für den Vollanwendungsbereich als auch für den Teilanwendungsbereich gem § 1 Abs 4 und Abs 5 MRG).

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