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Ihre Suche nach "Vermieterfreundliches Vertragsmuster für ein Geschäftslokal" lieferte 18 Ergebnisse.
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Unterscheidung einer Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht
Der Unterscheidung von Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht kommt im Allgemeinen keine erhebliche Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO zu.Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 18/11x | OGH vom 22.03.2011 | Dokument-ID: 301758 -
Unterscheidung Geschäftsraummiete – Unternehmenspacht
Nach stRsp des OGH liegt eine Unternehmenspacht im Allgemeinen vor, wenn ein lebendes Unternehmen Gegenstand des Bestandvertrags ist.Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 141/09t | OGH vom 18.09.2009 | Dokument-ID: 246296 -
Zur Unterscheidung Geschäftsraummiete – Unternehmenspacht
Im Allgemeinen ist die Vereinbarung einer Betriebspflicht das wesentliche Kriterium für die Qualifikation als Pachtvertrag, sofern sie auf einem wirtschaftlichen Interesse des Bestandgebers an der Art des Betriebs und an seinem Bestehen beruht.Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 131/09d | OGH vom 08.07.2009 | Dokument-ID: 252489 -
Recht der belegenen Sache bei Pachtvertrag mit einem Unternehmen als Hauptgegenstand
Steht ein lebendes Unternehmen und nicht die Liegenschaft im Vordergrund eines grenzübergreifenden Pachtvertrags, ist Art 22 EuGVVO, welcher für Klagen aus Miete und Pacht an unbeweglichen Sachen das Recht der belegenen Sache vorschreibt (internationale Zwangszuständigkeit), nicht anzuwenden. Das Unternehmen wird zumindest im prozessrechtlichen Sinn als bewegliche Sache angesehen.WEKA (mpe) | Judikatur | Leitsatz | 2 Ob 63/13y | OGH vom 19.09.2013 | Dokument-ID: 634561 -
Vorbehaltlose Zahlung des Pachtzinses gleich Verzicht auf Zinsminderung?
Wird der vorgeschriebene monatliche Pachtzins vorbehaltlos bezahlt, gilt dies als Verzicht auf einen bestehenden Zinsminderungsanspruch. Der Anspruch auf Pachtzinsminderung besteht nur bis zur Sanierung des Schadens und Herstellung der Benutzbarkeit.Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 216/12i | OGH vom 13.12.2012 | Dokument-ID: 534574 -
Abgrenzung zwischen Geschäftsraummiete und Unternehmenspacht
Verträge, die keine reinen Miet- oder Pachtverträge sind, müssen im Rahmen eines Vergleichs der typischen Merkmale der Vertragstypen danach untersucht werden, welche Elemente in einer Gesamtbetrachtung überwiegen.Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 12/13t | OGH vom 04.03.2013 | Dokument-ID: 562502 -
Veräußerung und Verpachtung eines Unternehmens gem § 12a Abs 3 MRG
Wenn der Anhebungstatbestand des § 12a Abs 3 MRG verwirklicht ist, kommt eine Mietzinsanhebung zufolge vertraglicher Zustimmung zur Weitergabe und damit auch zum Machtwechsel nicht in Betracht.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 93/09a | OGH vom 09.06.2009 | Dokument-ID: 254470 -
Weigerung der Unterzeichnung eines Untermietvertrages keine Schikane
Die Weigerung zur Unterzeichnung eines Untermietvertrages stellt kein schikanöses Verhalten dar, wenn die Interessen der Parteien ausgeglichen sind.WEKA (gau) | Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 216/12h | OGH vom 23.01.2013 | Dokument-ID: 592359 -
Dreijährige Verjährungsfrist für die Rückforderung zu Unrecht vorgeschriebener und eingehobener Beträge
Für die Rückforderung zu Unrecht vorgeschriebener und eingehobener Beträge nach den §§ 15 bis 26 MRG gilt nach § 27 Abs 3 MRG eine dreijährige Verjährungsfrist.Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 12/13t | OGH vom 04.03.2013 | Dokument-ID: 562499 -
Besteht ein Schadenersatzanspruch des Untermieters gegen den Hauptmieter, der den Hauptmietvertrag auflöst?
Die freiwillige Aufgabe der Hauptmietrechte durch den Untervermieter macht ihn dem Untermieter gegenüber schadenersatzpflichtig, weil er diesem aus dem Bestandvertrag die ungestörte Benutzung des Bestandobjektes schuldet und die Beendigung des Hauptmietverhältnisses nicht automatisch auch zur Beendigung des Untermietverhältnisses führt.WEKA (vpa) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 163/15i | OGH vom 17.09.2015 | Dokument-ID: 797042 -
Haftung gegenüber dem Untermieter nach Räumungsvergleich
Es ist allgemein anerkannt, dass der Unterbestandgeber, der sein Bestandrecht freiwillig aufgibt, dem Unterbestandnehmer zum Schadenersatz verpflichtet ist, sofern nicht sowieso gegenüber dem Unterbestandnehmer ein Anspruch auf Vertragsauflösung zugestanden wäre. Schadenersatzforderungen bestehen auch dann weiter, wenn die Beklagte das ihr vorgeworfene Verhalten der Beendigung des Hauptmietverhältnisses nicht gesetzt und dieser weiter bestanden hätte.WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 28/14i | OGH vom 25.06.2014 | Dokument-ID: 700916 -
Beurteilung der Vereinbarung einer Untermiete und Weitergabe des Mietobjekts
Als ungewöhnlich ist eine Nebenabrede zu beurteilen, wenn sie bei vergleichbaren Mietgegenständen und vergleichbaren Vertragsinhalten nicht oder jedenfalls nur äußerst selten vereinbart wird.Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 244/10v | OGH vom 19.01.2011 | Dokument-ID: 301520 -
Abgrenzung von Leihe und Miete
Der Erwerber einer Bestandsache wird Rechtsnachfolger bei Mietverhältnissen, nicht aber im Fall einer Wohnungsleihe. Werden nicht nur Gebrauchskosten, sondern auch darüber hinausgehende Zahlungen geleistet, liegt eine Miete vor.Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 132/08f | OGH vom 16.09.2008 | Dokument-ID: 377615 -
Zulässige Höhe des Untermietzinses und angemessene Berücksichtigung von Aufwendungen des Hauptmieters
Getrennt abgeschlossene Verträge (hier über das Lokal bzw die Einrichtung und Investitionen), die von allen Beteiligten als wirtschaftliche Einheit betrachtet wurden, sind nicht als Schein-, sondern als Umgehungsgeschäft zu beurteilen.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 9/03i | OGH vom 29.03.2003 | Dokument-ID: 377665 -
Angehobener Mietzins und Wertsicherung gemäß § 12a MRG
Die Verpachtung des im Bestandobjekt betriebenen Unternehmens berechtigt den Vermieter, den gemäß § 12a MRG angehobenen Hauptmietzins wertgesichert zu begehren, auch wenn im Mietvertrag dessen Wertsicherung nicht vereinbart war.Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 129/11v | OGH vom 13.10.2011 | Dokument-ID: 377268 -
Berücksichtigung von Verbesserungen durch den Untermieter iSd § 26 Abs 1 MRG
Aufwendungen zur Verbesserung für den Untermieter müssen von objektivem Nutzen sein. Es kommt dabei nicht auf die konkrete Verwendung durch den Untermieter an, sondern vor allem ist es in diesem Zusammenhang von Bedeutung, ob die konkreten Veränderungen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Untermietvertrags für den konkreten Untermieter objektiv von Nutzen sind.WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 85/14g | OGH vom 26.09.2014 | Dokument-ID: 736237 -
Verletzung von wichtigen Interessen des Untervermieters iSd § 30 Abs 2 Z 12 MRG
Wichtige Interessen des Untervermieters sind alle Momente, die für ihn vom Standpunkt seiner Familieninteressen oder seiner geschäftlichen Bedürfnisse von maßgeblicher Bedeutung sind, ohne dass es sich geradezu um Lebensnotwendigkeiten handeln muss.Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 44/11k | OGH vom 31.05.2011 | Dokument-ID: 301560 -
Einräumung eines Untermietrechts und Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG
Eine Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG ist unzulässig, wenn die aufgekündigte Wohnung zwar leersteht, der zur Weitergabe berechtigte Mieter aber in angemessener Frist ernstliche Schritte zur Weitergabe der Mietrechte unternommen hat.Lisa Korninger | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 156/11a | OGH vom 18.07.2011 | Dokument-ID: 325589