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Dokument-ID: 1174129

Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz

Zur Erhaltungspflicht des Vermieters für Wärmebereitungsgeräte

OGH: Gem § 3 Abs 1 MRG hat der Vermieter nach Maßgabe der rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass das Haus, die Mietgegenstände und die der gemeinsamen Benützung der Bewohner des Hauses dienenden Anlagen im jeweils ortsüblichen Standard erhalten und erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Bewohner beseitigt werden. § 3 Abs 2 MRG zählt diese Erhaltungsarbeiten taxativ auf.

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