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Dokument-ID: 1174129
Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz
Zur Erhaltungspflicht des Vermieters für Wärmebereitungsgeräte
OGH: Gem § 3 Abs 1 MRG hat der Vermieter nach Maßgabe der rechtlichen, wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten und Möglichkeiten dafür zu sorgen, dass das Haus, die Mietgegenstände und die der gemeinsamen Benützung der Bewohner des Hauses dienenden Anlagen im jeweils ortsüblichen Standard erhalten und erhebliche Gefahren für die Gesundheit der Bewohner beseitigt werden. § 3 Abs 2 MRG zählt diese Erhaltungsarbeiten taxativ auf.