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  • Keine Anzeigeverpflichtung für Mietzinsminderung

    Hat der Mieter unverschuldet keine Kenntnis von objektiv vorliegenden Mängeln des Bestandobjekts, ist eine Anzeige der – dem Mieter unbekannten – Mängeln an den Vermieter nicht Voraussetzung für den Zinsminderungsanspruch. Eine Pflicht zur Untersuchung von theoretisch denkbaren Mängeln besteht für den Mieter ebenfalls nicht.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 176/23b | OGH vom 19.12.2023 | Dokument-ID: 1174134
  • Zur Erhaltungspflicht des Vermieters für Wärmebereitungsgeräte

    Die Erhaltungspflicht des § 3 MRG im Hinblick auf mitvermietete Heizthermen, Warmwasserboiler und sonstige Wärmebereitungsgeräte ist ausdehnend zu interpretieren, weil der Zweck der Regelung darin besteht, den Mieter vor Kosten für die weitere Versorgung seines Mietgegenstands mit Wärme und/oder Warmwasser zu bewahren. Umfasst sind daher alle zur Erzeugung, Weiterleitung und Abgabe von Wärme und Warmwasser dienenden Einrichtungen einer Heizungs- oder Warmwasserversorgungsanlage.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 51/23w | OGH vom 11.01.2024 | Dokument-ID: 1174129
  • Zum Beginn der Verjährung der Gewährleistungsfrist nach § 37 Abs 4 WEG 2002

    Nach § 37 Abs 4 dritter Satz WEG 2002 gilt bei Einräumung von Wohnungseigentum ohne Einbeziehung eines Gutachtens in den Kaufvertrag ein Erhaltungszustand des Hauses als zugesichert, der keine größeren Erhaltungsarbeiten innerhalb von zehn Jahren erfordert. Die dreijährige Gewährleistungsfrist des § 933 ABGB beginnt für jede davon erfasste (größere) Erhaltungsarbeit mit deren objektiver Erkennbarkeit innerhalb von zehn Jahren gesondert zu laufen.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 99/23d | OGH vom 13.11.2023 | Dokument-ID: 1162660
  • Zur Ersitzung eines bereits bestehenden WE-Objekts

    Liegen die Voraussetzungen des § 1477 ABGB für eine uneigentliche Ersitzung, nämlich Redlichkeit und Besitzwille, vor, kann auch ein bereits bestehendes Wohnungseigentumsobjekt (hier: Garage) ersessen werden. Die unterlassene Einsichtnahme in das Grundbuch schadet der Redlichkeit nicht, sofern keine Verdachtsmomente hinsichtlich der tatsächlichen Besitzverhältnisse bestehen.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 20/23y | OGH vom 13.02.2024 | Dokument-ID: 1174131
  • Unrichtige Jahresabrechnung: Aufrechnungserklärung im streitigen Verfahren zulässig?

    Ist für eine behauptete Gegenforderung der streitige Rechtsweg nicht zulässig, ist einem Aufrechnungserklärung im Zivilprozess nicht möglich. In einem Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002 kann kein aufrechenbarer Anspruch zuerkannt werden, weil dort lediglich die Unrichtigkeit der Abrechnung und ein allfälliger Überschuss- oder Fehlbetrag festgestellt werden kann. Ein Leistungstitel, mit dem ihm Zivilprozess aufgerechnet werden könnte, wird nicht geschaffen.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 201/23d | OGH vom 19.12.2023 | Dokument-ID: 1166057
  • Geltendmachung von Deckungskapital zur Beseitigung von Mängeln

    Steht allen Wohnungseigentümern aus ihren individuellen Verträgen gegen den Bauträger gemeinsam ein Anspruch auf das Deckungskapital für die Sanierung bestehender Mängel an allgemeinen Teilen des Hauses zu, hat jeder einzelne Wohnungseigentümer ein selbständiges Klagerecht bzgl des auf seinen Anteil entfallenden Teils. Nur das gesamte Deckungskapital kann der einzelne Wohnungseigentümer nicht fordern.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 167/23d | OGH vom 23.11.2023 | Dokument-ID: 1166056
  • Mieteranspruch auf Übertragung von Kfz-Abstellplätzen?

    Der Nutzungsberechtigte eines Kfz-Abstellplatzes hat auch dann keinen gesetzlichen Anspruch auf (nachträgliche) Übertragung dieses Abstellplatzes in das Wohnungseigentum nach § 15c WGG, wenn er zusätzlich auch Nutzungsberechtigter einer Wohnung ist und hinsichtlich dieser Wohnung ein Fixpreisanbot erhalten hat. Eine analoge Anwendung des § 15c WGG, die dem Nutzungsberechtigen einen Anspruch auf Übertragung eines Garagen- oder Stellplatzes vermittelt, ist nicht möglich.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 50/23y | OGH vom 05.10.2023 | Dokument-ID: 1162662
  • Kündigung des Verwalters wegen grober Pflichtverletzung bei gemeldeten Wassereintritten

    Unterlässt es der Verwalter, Meldungen eines Mit- und Wohnungseigentümers über Wassereintritte in das Wohnungseigentumsobjekt nachzugehen und entzieht er sich zusätzlich der Kommunikation mit dem betroffenen Mit- und Wohnungseigentümer, ist der Wohnungseigentümer berechtigt, die Auflösung des Verwaltungsvertrags wegen grober Pflichtverletzung zu begehren.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 202/23a | OGH vom 30.01.2024 | Dokument-ID: 1174127
  • Ist das Einschlagen von Nägeln in ein WEG-Objekt eine genehmigungsbedürftige Änderung?

    Bohrt ein Wohnungseigentümer drei Löcher in seine Seite der vom benachbarten Wohnungseigentümer zur Abgrenzung der Gärten errichteten Mauer und errichtet er eine Verkleidung seines Teils der Mauer, handelt es sich dabei um eine bagatellhafte, nicht genehmigungsbedürftige Umgestaltung.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 222/23t | OGH vom 30.01.2024 | Dokument-ID: 1174128
  • Einschränkung des Baurechts bei Verbindung zwischen Tiefgarage und oberirdischem Gebäude?

    Die Einschränkung des Baurechts auf einen Gebäudeteil ist nach § 1 Abs 3 BauRG nicht möglich. Eine horizontale Teilung, wie etwa im Fall einer Tiefgarage, ist aber dann möglich, wenn die Tiefgarage mit dem Oberflächenbau baulich nicht in Verbindung steht. Es ist somit bei der Beurteilung der Frage, ob es sich um ein Gebäude oder einen Gebäudeteil handelt, immer die bautechnische Betrachtung maßgeblich.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 220/23h | OGH vom 31.01.2024 | Dokument-ID: 1174133
  • Zur Änderung baurechtlicher Vorschriften bei Erlassung einer Benützungsregelung

    Eine Benützungsregelung, die auf einer rechtskräftig erteilten Benützungsbewilligung basiert, ist auch dann zulässig, wenn sich die baurechtlichen Bestimmungen seit Erlassung des bewilligenden Bescheids geändert haben sollten und das Gebäude somit nicht mehr den aktuellen Bauvorschriften entspricht.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 9 Ob 74/23g | OGH vom 14.02.2024 | Dokument-ID: 1174135
  • Zur Gesamtbeurteilung bei Widmungsänderung mit baulichen Maßnahmen

    Beantragt ein Wohnungseigentümer sowohl die Genehmigung der Widmungsänderung als auch die Genehmigung entsprechender baulicher Änderungen, sind sämtliche Änderungen in ihrer Gesamtheit zu beurteilen. Die einzelnen Maßnahmen sind somit nicht jeweils den Kategorien der Z 1 und Z 2 des § 16 Abs 2 WEG zuzuordnen und gesondert nach den jeweiligen Erfordernissen zu prüfen. Anderes gilt nur, wenn kein untrennbarer Zusammenhang zwischen den Maßnahmen besteht.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 2/23i | OGH vom 09.11.2023 | Dokument-ID: 1166055