Ihre Suche nach für lieferte 13 Ergebnisse.

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (5123) anzeigen

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (5123) anzeigen
Dokument-ID: 277002

Michaela Schinnagl - WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag

Betriebskostenabrechnung – Häufige Fragen

Welche Frist gilt für die Legung der Abrechnungen?

Im Vollanwendungsbereich des MRG ist der Stichtag für die Legung der mietrechtlichen Abrechnungen der 30. Juni des jeweiligen Jahres. Zu diesem Stichtag hat der Vermieter bei Pauschalverrechnung die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres zu legen. Nur ganz selten machen Vermieter noch von der Möglichkeit der monatlichen oder vierteljährlichen Abrechnungen der Betriebskosten Gebrauch, da dies verwaltungstechnisch mehr Zeit und Geld kostet. Bis 31.12. hat der Vermieter die Möglichkeit, die gelegte Abrechnung zu korrigieren und zu ergänzen.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop