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Dokument-ID: 1161440

Nina Gasser-Koneczny | Praxiswissen | Fachbeitrag

Befreiung von der Umsatzsteuerpflicht ab 01.01.2024 bis 31.12.2025

Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2024 wurde geregelt, dass auf die Lieferungen, innergemeinschaftlichen Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen befristet ab 1. Jänner 2024 keine Umsatzsteuer mehr anfällt. Es handelt sich dabei um eine „echte Steuerbefreiung“, das bedeutet, dass die Vorsteuern, die im Vorfeld des Verkaufs an den Endverbraucher anfallen, trotz Steuerbefreiung abgezogen werden dürfen.

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