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Dokument-ID: 340325

Kommentar

§ 5 HeizKG

Verbrauchsermittlung

Die Verbrauchsermittlung erfolgt derart, dass wenn die Verbrauchsanteile durch Verfahren, die dem Stand der Technik entsprechen, ermittelt werden und wenn der Energieverbrauch bezogen auf das Gebäude (wirtschaftliche Einheit) überwiegend von den Abnehmern beeinflussbar ist, überwiegend nach den Verbrauchsanteilen aufzuteilen sind (§ 5 Abs 1 HeizKG).

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