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Dokument-ID: 1019639

Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz

Ist eine Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter für die Kostentragung für Kategoriemerkmale erforderlich?

OGH: Für die Beurteilung der Zulässigkeit des Mietzinses kann auch jener Zustand des Mietobjekts maßgeblich sein, den der Vermieter dem Vertrag entsprechend auf seine Kosten herzustellen hat und auch tatsächlich in angemessener Frist nach Abschluss des Mietvertrags herstellt. Wenn der Mieter kategoriebestimmende Merkmale selbst einbaut, ist das unschädlich, sofern der Vermieter die Kosten dafür trägt, indem er etwa den Mietzins für einen bestimmten Zeitraum erlässt, und eine Vereinbarung über die vom Mieter durchzuführenden Arbeiten, deren Kosten sowie über den Betrag und die Dauer der Mietzinsreduktion getroffen wurde.

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