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Dokument-ID: 271659

Kommentar

§ 58 WEG 2002

Zu Abs 2

Hier wird zunächst angeordnet, dass sich die – ja bloß klarstellende – Regelung des § 5 Abs 2 letzter Satz WEG 2002 nF auch auf Erwerbsvorgänge bezieht, die vor dem Inkrafttreten stattgefunden haben.

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