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Dokument-ID: 1010628

Albert Scherzer | Judikatur | Leitsatz

Zur Gleichwertigkeit bei der Ersatzbeschaffung für ein Geschäftslokal

OGH: Es kommt nicht auf den marktüblichen angemessenen Zins oder den von den Beklagten erzielten Untermietzins für das aufgekündigte Objekt an. Im Übrigen würde sich auch bei einer Orientierung am marktüblichen Zins am Ergebnis nichts ändern, weil dieser bei Geschäftslokalen von über 60 m² – worunter auch das Ersatzlokal fällt – mit EUR 11,92 (gemeint pro m²) festgestellt wurde. Werden jedoch EUR 15,–/m² für das Ersatzlokal verlangt, ist mit der geltenden Rechtsprechung auch bei unverhältnismäßig niedrigem Mietzins eine Eigenbedarfskündigung keineswegs ausgeschlossen. Es hätte die Möglichkeit gegeben, das Ersatzobjekt für einen ähnlich günstigen Mietzins anzubieten. Somit ist das angebotene Ersatzobjekt nicht angemessen im Sinne der ständigen Rechtsprechung.

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