Ihre Suche nach für lieferte 27 Ergebnisse.

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (5123) anzeigen

Suchergebnis filtern

Alle Ergebnisse (5123) anzeigen
  • Mietanbot x
  • Alle Kategorien
  • Jedes Datum
Dokument-ID: 671505

WEKA (red) - Andrea Weisert | Praxiswissen | Fachbeitrag

Aufklärungspflichten bei Abschluss des Maklervertrages

Doppeltätigkeit

Der Immobilienmakler darf davon ausgehen, dass die Zulässigkeit der Doppelmaklertätigkeit aufgrund des Bestehens eines abweichenden Geschäftsgebrauchs bekannt ist. Er muss daher seine Auftraggeber bei Abschluss des Maklervertrages nicht besonders darauf hinweisen. Lediglich im Konsumentengeschäft hat der Immobilienmakler im Zuge der Übergabe der schriftlichen Nebenkosteninformation unter anderem auch darauf hinzuweisen, dass er als Doppelmakler tätig sein kann.

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop