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Dokument-ID: 429727

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

Grundbuchs-Novelle 2012 – Änderungen des Grundbuchsgesetzes 1955; Grundbuchsgesuche

Bestimmungen betreffend die Verbesserung eines Formgebrechens

Der Auftrag zur Beseitigung eines Formgebrechens ist gem § 82a Abs 3 S 1 GBG 1955 nunmehr ausschließlich schriftlich zu erteilen.

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