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Dokument-ID: 1080254
Bettina Slamanig | Judikatur | Leitsatz
Verwaltungskosten für einen Tiefgaragenplatz im WGG
OGH: § 14 Abs 1 Z 6 WGG berechtigt die gemeinnützige Bauvereinigung einen im Sinn der Grundsätze des § 23 WGG gerechtfertigten Betrag zur Deckung der Verwaltungskosten einzuheben. Die Festsetzung der Höhe dieses Betrags wurde der ERVO 1994, die aufgrund der Verordnungsermächtigung des § 23 WGG erlassen wurde, überlassen.