Ihre Suche nach lit b lieferte 185 Ergebnisse.

  • Anrechenbarer Kategoriemietzins nach § 20 Abs 1 Z 1 lit c MRG

    Für die Bestimmung der Kategorie nach § 20 Abs 1 Z 1 lit c MRG ist der Zeitpunkt der Begründung des aktuell maßgeblichen Dauerzustands von Bedeutung, also der Abschluss des laufenden Mietvertrags oder der Beginn der Nutzung durch den Eigentümer.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 253/09f | OGH vom 25.03.2010 | Dokument-ID: 301585
  • Begünstigt § 15c lit a Z 1 iVm § 15e Abs 1 lit a WGG auch den kaufwilligen Nachmieter?

    Ein Nachmieter kann seinen Antrag auf nachträgliche Übertragung ins Wohnungseigentum nicht auf § 15c lit a Z 1 iVm § 15e Abs 1 lit a WGG stützen, sondern lediglich auf § 15c lit a Z 2 iVm § 15e Abs 1 lit b WGG. Er muss also die Voraussetzung einer zumindest 10-jährigen Nutzungsdauer selbst erfüllen.
    WEKA (epu) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 177/16i | OGH vom 25.10.2016 | Dokument-ID: 883937
  • Frage der Wirksamkeit einer Befristung iSd § 29 Abs 1 Z 3 lit a MRG

    Für die Frage der Wirksamkeit einer Befristung nach § 29 Abs 1 Z 3 lit a MRG kommt es nur darauf an, ob sie sich aus dem Wortlaut der Urkunde selbst ergibt.
    Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 221/12z | OGH vom 31.01.2013 | Dokument-ID: 562483
  • Wahrung des Schriftformgebots nach § 29 Abs 1 MRG

    Die Unterfertigung der ersten Seite der Verlängerungsvereinbarung durch den Antragsgegnervertreter in Verbindung mit der Unterfertigung des gesamten Vertragstextes durch den Antragsteller genügt dem Schriftformgebot des § 29 Abs 1 MRG.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 208/10i | OGH vom 20.12.2010 | Dokument-ID: 253827
  • Gültigkeitsvoraussetzung einer schriftlichen Vereinbarung über die Befristung von Mietverträgen

    Ob eine gültige schriftliche Vereinbarung gemäß § 29 Abs 1 Z 3 lit a MRG über die Befristung eines Mietvertrages vorliegt, ist im Einzelfall auch nach den allgemeinen Regeln der Rechtsgeschäftslehre zu beurteilen und wird von der Rechtsprechung regelmäßig anhand eines strengen Maßstabs geprüft.
    WEKA (mpe) | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 237/13d | OGH vom 23.01.2014 | Dokument-ID: 656135
  • Bei Mietvertragsabschluss getroffene Räumungsverpflichtung dürfen Endtermine nicht umgangen werden

    Nicht durchsetzbare Endtermine können nicht durch eine vor oder gleichzeitig mit Abschluss des Mietvertrages getroffene gerichtliche Räumungsverpflichtung umgangen werden.
    WEKA (vbu) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 184/10k | OGH vom 24.01.2011 | Dokument-ID: 302597
  • Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wirksamkeit einer Befristung

    § 49a Abs 1 MRG regelt die Rechtswirksamkeit einer vor dem 01.03.1994 geschlossenen Vereinbarung über die Befristung eines Mietvertrags. Danach gilt, dass es für die Beurteilung der Durchsetzbarkeit des Endtermins auf die Rechtslage im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses ankommt, wobei es keinen Unterschied macht, ob das Bestandverhältnis (schon) zum Zeitpunkt der Geltung des MRG oder (noch) des MG abgeschlossen worden ist; dies gilt auch für Superädifikate.
    Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 62/11g | OGH vom 05.06.2012 | Dokument-ID: 452928
  • Legitimation zur Durchsetzung des Hauptmietzinsabrechnungsanspruches

    Als Individualrecht kommt die Legitimation zur Durchsetzung des Abrechnungsanspruches allen zum Zeitpunkt der Rechnungslegungspflicht bestehenden Hauptmietern zu. Bei dem Verfahren zur Durchsetzung eines Abrechnungsanspruches ist nur zu prüfen, ob eine formell vollständige und nachvollziehbare Anrechnung vorliegt. Die materielle, inhaltliche Richtigkeit der Abrechnung des Hauptmietzinses ist im Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 11 MRG nicht zu überprüfen.
    Lisa Korninger | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 183/11i | OGH vom 24.04.2012 | Dokument-ID: 457374
  • Bedeutung des Endtermins für eine wirksame Befristung eines Mietvertrags

    Die Nennung eines schriftlich vereinbarten unbedingten Endtermins dient der Warnung des Mieters. Nur wenn der Endtermin ausreichend transparent ist, kann dieser seiner Funktion gerecht werden. Fernerhin ist durch Auslegung zu ermitteln, ob ein Endtermin überhaupt bestimmt ist. Die Festlegung von zwei unterschiedlichen Endterminen ist in diesem Zusammenhang mehr als bedenklich.
    WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 219/13x | OGH vom 22.01.2014 | Dokument-ID: 672243
  • Privilegierte Erhaltungsarbeiten gemäß § 3 Abs 3 Z 2 MRG

    Die Beurteilung, dass eine kaputte Fensterscheibe und ein knapp über dem Kopfniveau in einen als Fluchtweg vorgesehenen Gang ragender Pfosten potenzielle Gefahrenquellen darstellen, stellt keine unvertretbare Einschätzung dar.
    Lisa Korninger | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 31/11m | OGH vom 25.08.2011 | Dokument-ID: 325593
  • Stillschweigende Verlängerung von Mietverträgen über Einfamilienhäuser

    Mietverträge über Einfamilienhäuser, die vor Ablauf des 31.12.2001 geschlossen und nach diesem Zeitpunkt stillschweigend verlängert wurden, fallen weiterhin in den Teilanwendungsbereich des MRG iSd Fassung des § 1 MRG vor der MRN 2001.
    Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 180/09s | OGH vom 13.10.2009 | Dokument-ID: 243358
  • Eine Kaufoption stellt eine selbstständige Vereinbarung dar

    Nach § 933 Abs 1 Satz 2 ABGB ist der Beginn der Frist zur Geltendmachung des Rechts auf Gewährleistung bereits mit „Ablieferung der Sache“ anzunehmen. Bei Liegenschaften ist das jedenfalls der Zeitpunkt der körperlichen Übergabe.
    Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 82/10t | OGH vom 01.09.2010 | Dokument-ID: 253217
  • Vertragsauslegung bei Befristungsvereinbarungen als erhebliche Rechtsfrage

    Ob ein Vertrag im Einzelfall richtig ausgelegt wurde, stellt nur dann eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO dar, wenn infolge einer wesentlichen Verkennung der Rechtslage ein unvertretbares Auslegungsergebnis erzielt wurde.
    Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 36/11g | OGH vom 22.03.2011 | Dokument-ID: 301523
  • Vorzeitige Auflösung nach § 1118 ABGB wegen titelloser Nutzung eines Bestandobjektes

    Ein titelloses Nutzen eines Bestandgegenstandes führt jedenfalls zu einem wirtschaftlichen Nachteil in diesem Sinne, da eine weitere Vermietung durch den Vermieter in diesem Falle nicht möglich ist.
    WEKA (fsc) | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 39/12k | OGH vom 26.04.2012 | Dokument-ID: 413621
  • Die vorzeitige Mietvertragsauflösung durch den Bestandnehmer wegen Unbrauchbarkeit des Objekts

    Das Recht des Bestandnehmers den Mietvertrag wegen nachträglicher Unbrauchbarkeit des Bestandobjekts iSd § 1117 ABGB aufzulösen, kann erst dann ausgeübt werden, wenn der bedungene Gebrauch tatsächlich beeinträchtigt ist, also sowohl der Vertragszweck des Objekts ohne vorliegen des Mangels bereits realisiert werden könnte, als auch ein Mangel besteht, welcher diesen verhindert oder beeinträchtigt.
    WEKA (ffa) | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 81/14m | OGH vom 24.06.2014 | Dokument-ID: 692942
  • Kaufoption mit Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum keine Nebenabrede

    Die im Mietvertrag vereinbarte Kaufoption mit Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum ist als selbstständige, mit dem Bestandvertrag nur äußerlich verbundene, Vereinbarung keine Nebenabrede. Der Erwerber (Ersteher) ist daran nicht gebunden.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 117/98m | OGH vom 22.12.1998 | Dokument-ID: 378993
  • Durchsetzbarkeit einer Befristung iSd § 29 MRG

    Eine Befristung nach § 29 MRG ist jedenfalls dann durchsetzbar, wenn der Vertrag schriftlich errichtet wurde und darin mittels Datum oder Frist ein Endtermin feststeht.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 26/11a | OGH vom 26.05.2011 | Dokument-ID: 301793
  • Die stillschweigende Erneuerung eines Bestandvertrages nach § 1114 ABGB

    Trotz des Begriffs „Erneuerung“ in § 1114 ABGB handelt es sich um eine Verlängerung, also die Fortsetzung des alten Vertrags.
    Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 223/08p | OGH vom 26.05.2009 | Dokument-ID: 254010
  • Haftet die Eigentümergemeinschaft für ein Überwachungsverschulden ihres Verwalters?

    Beauftragt eine Eigentümergemeinschaft einen Hausverwalter mit der Wohnungsanlagenbetreuung, so ist ein Organisations- bzw Überwachungsverschulden des Hausverwalters der Eigentümergemeinschaft zuzurechnen. Bei der Wegehalterhaftung nach § 1319a ABGB aufgrund eines Überwachungsverschuldens ist bereits leichte Fahrlässigkeit haftungsbegründend.
    WEKA (mwo) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 184/14a | OGH vom 19.11.2014 | Dokument-ID: 748892
  • Verletzung der Erhaltungspflichten des Vermieters und Nutzflächenschlüssel des § 17 MRG

    Gem § 3 Abs 3 Z 2 lit b MRG besteht eine privilegierte Erhaltungspflicht des Vermieters dann, wenn sie zur Behebung von Baugebrechen, die die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährden, dienen.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 34/11b | OGH vom 07.06.2011 | Dokument-ID: 301535
  • Aufwendungen für die Hausbetreuung gem § 23 MRG

    Die Überwälzbarkeit der Aufwendungen für die Hausbetreuung auf die Mieter als Betriebskosten ist doppelt begrenzt: Einerseits dürfen nur die „angemessenen“ Kosten überwälzt werden, wie dies § 21 Abs 1 Z 8 und § 23 Abs 2 lit a und b MRG vorschreiben, andererseits dürfen nur solche einem Dienstnehmer des Vermieters gebührende Entgelte und Kosten überwälzt werden, die für die Hausbetreuung erbracht werden.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 270/08d | OGH vom 14.04.2009 | Dokument-ID: 245126
  • Vermieterstellung bei Einräumung der Zusage von Wohnungseigentum

    Die bereits mit der Zusage von Wohnungseigentum verbundene Übertragung der ausschließlichen Nutzungsbefugnisse an einem bestimmten Objekt lässt auch die korrespondierenden gemeinschaftlichen Verwaltungsbefugnisse auf den Wohnungseigentumsbewerber übergehen.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 179/01m | OGH vom 21.08.2001 | Dokument-ID: 379658
  • Erhaltungspflicht eines Bestandobjektes mit der Nutzungsart als Garage

    Die vertraglich vereinbarte Nutzungsart als Garage erfordert grundsätzlich keine an Wohnräumen gemessene Erhaltungspflicht. Diese hat sich vielmehr am ortsüblichen Standard für Bestandobjekte mit einer vergleichbaren Widmung zu orientieren.
    WEKA (mpe) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 143/14m | OGH vom 18.11.2014 | Dokument-ID: 748792
  • Haftung des vermietenden Wohnungseigentümers wegen nicht ausreichend beleuchtetem und gesichertem Hauszugang

    Der Vermieter trägt aufgrund seiner vertraglichen Verpflichtungen nicht nur für den ordnungsgemäßen Zustand des Bestandobjektes, sondern auch für die Beseitigung möglicher Gefahren für den Mieter Sorge. Erleidet der Mieter dadurch einen Schaden, dass der Hauszugang nicht adäquat gesichert und beleuchtet ist, obliegt es dem Vermieter dafür Schadenersatz zu leisten, wenn er die Gefahrenquelle erkennen konnte, es aber unterlassen hat, die nötigen Maßnahmen zum Schutz des Mieters vorzunehmen.
    WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 148/15p | OGH vom 16.10.2015 | Dokument-ID: 797035
  • Zum Höchstbeitrag bei der Mietzinsanhebung – WGG und MRG

    Die Regelung des § 20 Abs 1 Z 1 lit b WGG, wonach § 46 MRG – dessen Abs 2 nach Maßgabe der §§ 13 Abs 4 und 6 und 39 Abs 18 Z 2 WGG – anzuwenden ist, bedeutet, dass auch für die in § 13 Abs 4 WGG enthaltene Entgeltregelung die in § 46 Abs 2 MRG vorgesehene Deckelung gilt.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 252/09h | OGH vom 27.05.2010 | Dokument-ID: 258852

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