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  • Zulässigkeit der Revision – zu nach § 502 Abs 5 Z 2 ZPO privilegierten Bestandstreitigkeiten

    Die Ausnahme von der Beschränkung der Revisionszulässigkeit durch die Wertgrenze ist im Räumungsstreit nur dann anwendbar, wenn über das Bestandsverhältnis selbst und seine wirksame Beendigung zu entscheiden ist.
    Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 47/10b | OGH vom 30.06.2010 | Dokument-ID: 248915
  • Zum Recht eines Dritten auf Benutzung des Mietgegenstandes bei Ableitung dieses Rechtes vom Mieter

    Ein Dritter, der sein Recht auf Benutzung irgendwie vom Mieter ableitet, kann nicht vom Vermieter auf Räumung geklagt werden. Dabei ist die Rechtsnatur des Vertragsverhältnisses zwischen dem Mieter und dem Dritten ohne Bedeutung.
    Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 33/11s | OGH vom 22.03.2011 | Dokument-ID: 301554
  • Abbruchauftrag – eigenmächtige Räumung eines Bestandobjektes von den Fahrnissen Dritter iZm Selbsthilfe gem § 19 ABGB

    Selbst wenn die Verwaltungsbehörde von der dauernden Unbenutzbarkeit einer Bestandsache ausgeht, besteht im gerichtlichen Verfahren die Möglichkeit, das Bestehen einer Wiederherstellungspflicht sowie deren technische und wirtschaftliche Realisierungschance überprüfen zu lassen.
    Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 255/08h | OGH vom 25.03.2009 | Dokument-ID: 245163
  • Zur Räum- und Streupflicht des Vermieters eines Parkplatzes

    Der Vermieter eines Parkplatzes (im Freien oder in einem Parkhaus) auf einem Flughafen haftet den Parkplatzmietern für den Zustand der Wege, die dazu dienen, vom Parkplatz in das Flughafengebäude und umgekehrt zu gelangen. Er ist ihnen gegenüber verpflichtet, diese Wege von Schnee und Eis zu säubern bzw zu bestreuen.
    WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz | 2 Ob 113/16f | OGH vom 05.08.2016 | Dokument-ID: 867709
  • Schadenersatzanspruch gem § 1295 Abs 2 ABGB gegen den nicht räumenden Pächter

    Der direkte deliktische Schadenersatzanspruch des Gläubigers gegen einen Dritten nach § 1295 Abs 2 ABGB setzt nicht voraus, dass der Schuldner sitten- oder vertragswidrig gehandelt hat. Er besteht, sofern der Dritte in Kenntnis oder vorwerfbarer Unkenntnis des fremden Forderungsrechtes mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz die Leistungsbewirkung vereitelt, wie hier durch Unterlassung der rechtzeitigen Rückstellung des Bestandobjekts.
    WEKA (ffa) | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 192/15m | OGH vom 17.11.2015 | Dokument-ID: 813149
  • Ausdehnung des Benützungsrechts auf nicht in Bestand genommene Räume oder Gegenstände

    Laufende Versuche des Mieters, sein Benützungsrecht auf nicht in Bestand genommene Räume oder Gegenstände auszudehnen, sind als unleidliches Verhalten iSd § 30 Abs 2 Z 3 zweiter Fall MRG zu qualifizieren. Es muss der Rechtsstandpunkt des Bestandnehmers zumindest vertretbar sein. Im Kern geht es darum, dass ein beharrlich vertragswidriges Verhalten des Mieters, der seine Benützungsrechte unberechtigt auszudehnen versucht, dem Vermieter die Vertragsfortsetzung unzumutbar macht.
    Albert Scherzer | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 51/18f | OGH vom 19.04.2018 | Dokument-ID: 1010595
  • Zur Nutzflächenrelevanz von Räumen unter 1,50 m Höhe und Loggias

    Zur Berechnung der Nutzfläche ist gem § 17 MRG die gesamte Bodenfläche einer Wohnung heranzuziehen. Da ein Raum mit einer Raumhöhe unter 1,50 m auch als Stauraum genutzt werden könne und Rechtsprechung sowie Lehre die Ansicht vertreten, dass die Nutzfläche durch die Bodenfläche zu bestimmen ist, ist ein solcher Raum auf jeden Fall zu berücksichtigen. Dasselbe gilt für eine Loggia, selbst wenn ein Fenster der Nachbarwohnung darauf gerichtet ist und dem Rauchfangkehrer Zugang zu gewähren ist.
    WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 170/16k | OGH vom 25.10.2016 | Dokument-ID: 895522
  • Teilurteil statt Beschluss über Mietzinsrückstand nach § 33 Abs 2 und 3 MRG

    Wird in einem Verfahren gleichzeitig die Räumung und die Zahlung des Mietzinsrückstandes begehrt, darf über den Mietzinsrückstand nicht mit Beschluss nach § 33 Abs 2 und 3 MRG, sondern muss darüber mit Teilurteil abgesprochen werden.
    Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 253/98g | OGH vom 27.04.1999 | Dokument-ID: 379640
  • Ein nicht qualifiziert geschuldeter Mietzinsrückstand als Teil des Rückstandsbeschlusses?

    Nicht qualifizierte geschuldete Mietzinsrückstände, die während eines Verfahrens über die Mietvertragsauflösung nach § 1118 2. Fall ABGB anfallen, sind nicht in den Rückstandsbeschluss aufzunehmen und haben für die Frage der Vertragsauflösung wegen Mietzinsrückstand keine Bedeutung.
    Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 101/14w | OGH vom 18.12.2014 | Dokument-ID: 755232
  • Vorzeitige Auflösung nach § 1118 ABGB wegen titelloser Nutzung eines Bestandobjektes

    Ein titelloses Nutzen eines Bestandgegenstandes führt jedenfalls zu einem wirtschaftlichen Nachteil in diesem Sinne, da eine weitere Vermietung durch den Vermieter in diesem Falle nicht möglich ist.
    WEKA (fsc) | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 39/12k | OGH vom 26.04.2012 | Dokument-ID: 413621
  • Nötige Mahnung und vorzeitige Auflösung des Bestandvertrages nach § 1118 ABGB

    Es kann – wenn mangels außergerichtlicher Mahnung die Klage erst die Mahnung ersetzt – nicht die Klage selbst, sondern nur die Weiterführung des Verfahrens als konkludente Vertragsaufhebungserklärung angesehen werden.
    Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 179/11m | OGH vom 12.10.2011 | Dokument-ID: 332220
  • Frist zur Einbringung einer Räumungsklage

    Bringt der Bestandgeber eindeutig seinen Willen, eine stillschweigende Erneuerung des Vertrages zu verhindern, vor, so ist grundsätzlich die Einbringung einer Räumungsklage innerhalb der Frist des § 569 ZPO oder innerhalb angemessener Frist nicht erforderlich.
    Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 198/08y | OGH vom 06.11.2008 | Dokument-ID: 377968
  • Grobes Verschulden am qualifizierten Mietzinsrückstand bei Vorliegen einer Alkoholkrankheit des Mieters?

    Der Umstand, dass ein Mieter alkoholkrank ist, schließt ein grobes Verschulden am qualifizierten Mietzinsrückstand nicht allgemein aus, wenn der Mieter wiederholt und über einen längeren Zeitraum hinweg seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt.
    WEKA (mwo) | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 174/14s | OGH vom 22.10.2014 | Dokument-ID: 748923
  • Das Fehlen von Wasseranschlüssen und sanitären Anlagen hindert die „Selbständigkeit“ als Geschäftsräumlichkeiten nicht

    Ob ein „Wohnhaus mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen“ iSd § 1 Abs 2 Z 5 MRG vorliegt und somit aus dem Anwendungsbereich des MRG fällt, entscheidet letztlich die Verkehrsauffassung.
    Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 251/10w | OGH vom 16.06.2011 | Dokument-ID: 301461
  • Zur Wirksamkeit einer vom Mieter erklärten Aufrechnung – Schutzzweck des § 33 Abs 2 MRG

    Im Falle des, gegen ein Räumungsbegehren eingebrachten, Einwands einer Aufrechnungsmöglichkeit der Miete kann, ebenso wie bei Streitigkeit über die Höhe der Miete § 33 Abs 2 MRG zur Anwendung kommen, da ansonsten dessen Schutzzweck unterlaufen würde. Somit ist zwingend ein Teilurteil über das Bestehen einer Zahlschuld zu fällen und dem Mieter die Möglichkeit zu geben, den geschuldeten Betrag zu begleichen.
    WEKA (ffa) | Judikatur | Leitsatz | 9 Ob 52/14h | OGH vom 25.09.2014 | Dokument-ID: 713888
  • Zum groben Verschulden an einem Mietzinsrückstand

    Die Frage des groben Verschuldens eines Mieters in Bezug auf das Auflaufen eines Mietzinsrückstandes ist jeweils von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Grobes Verschulden hat sich nicht auf das Abtragen, sondern auf das Auflaufen eines Zinsrückstandes über mehrere Monate zu beziehen. Eine Verspätung von wenigen Tagen bzw. eine Verzögerung aufgrund vorübergehender Zahlungsschwierigkeiten fallen nicht darunter und müssen somit toleriert werden.
    WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 201/13z | OGH vom 19.12.2013 | Dokument-ID: 672245
  • Der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 5 MRG

    Die Ausnahme des § 1 Abs 2 Z 5 MRG, die den Geltungsbereich des MRG einschränkt, ist nicht daran geknüpft, dass das Wohnhaus weniger als drei selbstständige Wohnungen aufweist, sondern daran, dass neben zwei selbstständigen Wohnungen keine weiteren einer Vermietung zugänglichen Räume im Haus vorhanden sind.
    Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 53/10f | OGH vom 28.04.2010 | Dokument-ID: 241400
  • Bewertung des Bestandgegenstandes als Wohnung oder Geschäftsraum

    Bei der Bewertung des Bestandgegenstandes als Wohnung oder Geschäftsraum kommt es auf den Zweck, der bei Vertragsabschluss nach der Parteienabsicht vereinbart wurde, und nicht auf die tatsächliche Nutzung an.
    Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 66/11y | OGH vom 06.07.2011 | Dokument-ID: 301511
  • Umwidmung eines „Büros“ in eine „Arztpraxis“

    Widmungsänderungen können eigenmächtig vorgenommen werden, allenfalls konkludent. Immer ist jedoch die privatrechtliche Einigung der Wohnungseigentümer von Belang. Somit ist es durchaus möglich, wenn bei einer im Wohnungseigentumsvertrag vorgenommenen Widmung des Objekts von einem Büro die Rede ist, es jedoch tatsächlich als Arztpraxis verwendet worden und somit eine Widmungsänderung zustande gekommen ist.
    WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 210/13p | OGH vom 20.05.2014 | Dokument-ID: 692946
  • Die Verwendung von Wohnungsteilen zur Berufsausübung

    Der Umstand, dass in einer gemieteten Wohnung Räume etwa für eine Praxis des Mieters verwendet werden, ändert nichts an dem Charakter des Mietgegenstands als Wohnung, wenn auch weiterhin eine Verwendung zu Wohnzwecken vorliegt
    Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 5/09z | OGH vom 13.05.2009 | Dokument-ID: 249479
  • Analoge Anwendung des § 367 ABGB betreffend d Ausschluss eines Verwendungsanspruchs gegenüber einem gutgläubigen Mieter?

    Der Verwendungsanspruch nach § 1041 ABGB besteht auch gegenüber dem gutgläubigen Mieter.
    Judikatur | Leitsatz | 2 Ob 248/08x | OGH vom 25.06.2009 | Dokument-ID: 249262
  • Zur Ersatzbeschaffung gemäß § 32 MRG – zu erfüllende Voraussetzungen einer Ersatzwohnung

    Ein Ersatz für eine Wohnung ist gegeben, wenn ein entsprechendes Objekt angeboten wird. Gleichwertigkeit ist kein zwingendes Kriterium und lediglich eine existenzbedrohende Veränderung der Lebensweise, die durch das neue Objekt verursacht wird, rechtfertigt das Ablehnen des Ersatzobjektes.
    WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 188/13k | OGH vom 28.11.2013 | Dokument-ID: 636954
  • Zum stillschweigenden Abschluss eines Mietvertrages

    Voraussetzung für einen konkludenten Vertragsabschluss ist das Fehlen eines Zweifels am Willen beider Vertragsteile, eine derartige Rechtsfolge herbeizuführen. Die unbeanstandete Annahme eines Entgelts für die Raumbenutzung über einen längeren Zeitraum hinweg kann nur dann als stillschweigender Abschluss eines Mietvertrages angesehen werden, wenn kein anderer Grund für die Zahlung in Frage kommt.
    WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 53/14v | OGH vom 23.04.2014 | Dokument-ID: 692950
  • Räumungsklagen als Bestandstreitigkeiten iSd § 49 Abs 2 Z 5 JN

    Räumungsklagen sind nur als Bestandstreitigkeiten iSd § 49 Abs 2 Z 5 JN anzusehen, wenn sie aus der Beendigung eines Bestand-, Nutzungs- oder Teilpachtverhältnissen entstehen, nicht hingegen, wenn sie sich auf die Benützung ohne Rechtsgrund beziehen.
    Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 36/10f | OGH vom 28.04.2010 | Dokument-ID: 301696
  • Zulässige Höhe des Untermietzinses und angemessene Berücksichtigung von Aufwendungen des Hauptmieters

    Getrennt abgeschlossene Verträge (hier über das Lokal bzw die Einrichtung und Investitionen), die von allen Beteiligten als wirtschaftliche Einheit betrachtet wurden, sind nicht als Schein-, sondern als Umgehungsgeschäft zu beurteilen.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 9/03i | OGH vom 29.03.2003 | Dokument-ID: 377665

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