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Dokument-ID: 607836
Kündigungsgrund des dringenden Eigenbedarfs bei Umbau des Mietobjekts
OGH: § 30 Abs 2 Z 9 MRG sieht vor, dass der Vermieter den Mietvertrag kündigen darf, wenn der Vermieter den Mietgegenstand für sich selbst oder für Verwandte in gerader Linie dringend benötigt. Dieser Eigenbedarf muss an den aufgekündigten Räumen selbst bestehen.