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Dokument-ID: 488150
Verbesserung gegen den Willen des Vermieters als Kündigungsgrund iSd § 30 Abs 2 Z 3 1. Fall MRG?
OGH: Als ein wichtiger Kündigungsgrund ist es gemäß § 30 Abs 2 Z 3 1. Fall anzusehen, wenn der Mieter vom Mietgegenstand einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht.