Ihre Suche nach dachbodenausbauten lieferte 18 Ergebnisse.

  • Echte Aufstockung: keine Ausnahme nach § 1 Abs 2 Z 5 MRG

    Nur „Dachbodenausbauten“ im eigentlichen Sinn, nicht aber echte Aufstockungen, bei denen die Kubatur wesentlich erhöht und das Dach nicht erhalten bleibt, sind vom Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 5 MRG erfasst.
    Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 140/10x | OGH vom 11.10.2010 | Dokument-ID: 245518
  • Der Umfang des Benützungsrechtes durch den Mieter

    Eine Kombination der Bestimmungen des § 8 Abs 2 MRG und § 18c MRG kommt schon wegen ihrer unterschiedlichen Eingriffsqualität in Rechte eines Mieters nicht in Betracht.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 61/09w | OGH vom 12.05.2009 | Dokument-ID: 259511
  • Der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 5 MRG

    Die Ausnahme des § 1 Abs 2 Z 5 MRG, die den Geltungsbereich des MRG einschränkt, ist nicht daran geknüpft, dass das Wohnhaus weniger als drei selbstständige Wohnungen aufweist, sondern daran, dass neben zwei selbstständigen Wohnungen keine weiteren einer Vermietung zugänglichen Räume im Haus vorhanden sind.
    Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 53/10f | OGH vom 28.04.2010 | Dokument-ID: 241400
  • Erhaltungspflicht des Daches bei nachträglichem Dachbodenausbau

    Die Erhaltungspflicht der Wohnungseigentümer besteht unabhängig davon, ob der zu erhaltende Liegenschaftsanteil schon bei Errichtung der Wohnungseigentumsanlage vorhanden war oder erst nachträglich durch eine Änderung geschaffen wurde.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 63/09i | OGH vom 24.11.2009 | Dokument-ID: 256034
  • Zum Tatbestand des § 18c Abs 2 MRG - zugänglicher Dachboden

    § 18c Abs 2 MRG erleichtert die Schaffung neuen Wohnraums im Wege der wohnungspolitisch erwünschten Nachverdichtung der bestehenden Gebäudesubstanz. Im Zweifel ist so auszulegen, dass die Voraussetzungen, unter denen ein Mieter den Ausbau eines von ihm mitbenützten Dachbodens zu dulden hat, gegenüber der früheren Rechtslage vermindert und nicht erschwert werden darf. Dies betrifft bloße Mitbenützungsrechte an typisch allgemeinen Teilen, an denen nicht ausschließliche Benützungsrechte bestehen.
    WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 137/14d | OGH vom 04.09.2014 | Dokument-ID: 715692
  • Ersatzpflicht gegenüber dem beeinträchtigen Mieter gem § 8 Abs 3 MRG

    Die in § 8 Abs 3 MRG normierte Ersatzpflicht für Beeinträchtigungen des betroffenen Mieters trifft denjenigen, dem die Arbeiten zuzurechnen sind.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 169/09b | OGH vom 24.11.2009 | Dokument-ID: 252786
  • Teilausnahme gem § 1 Abs 4 Z 1 MRG bei einer Doppelwohnhausanlage

    Der Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG ist nicht erfüllt, wenn nur ein einzelner Mietgegenstand, nicht aber das ganze Gebäude ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel aufgrund einer nach dem 30.06.1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde.
    Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 54/10g | OGH vom 26.05.2010 | Dokument-ID: 253012
  • Das Fehlen von Wasseranschlüssen und sanitären Anlagen hindert die „Selbständigkeit“ als Geschäftsräumlichkeiten nicht

    Ob ein „Wohnhaus mit nicht mehr als zwei selbständigen Wohnungen“ iSd § 1 Abs 2 Z 5 MRG vorliegt und somit aus dem Anwendungsbereich des MRG fällt, entscheidet letztlich die Verkehrsauffassung.
    Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 251/10w | OGH vom 16.06.2011 | Dokument-ID: 301461
  • Zum Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 1 MRG

    Bei der Prüfung der Frage, ob die Vermietung im Rahmen des Betriebs des Verkehrsunternehmens des Vermieters erfolgte, ist auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags abzustellen.
    Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 57/09v | OGH vom 29.09.2009 | Dokument-ID: 258295
  • Indizien für eine Ausnahme nach § 1 Abs 2 Z 1 MRG bei einem Beherbergungsbetrieb

    Ob ein Mietobjekt im Rahmen des Betriebes eines Beherbergungsunternehmens vermietet wurde, lässt sich immer nur unter Bedachtnahme auf alle Umstände des Einzelfalls beantworten. Aus der ständigen Judikatur ergeben sich jedoch einige Indizien dafür.
    Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 3/11h | OGH vom 16.02.2011 | Dokument-ID: 301498
  • Frist für Einwendungen gemäß § 18 Abs 3 WGG

    In § 18 Abs 3 WGG wurde eine materiell-rechtliche Präklusivfrist für die Erhebung von Einwendungen gegen die Höhe der dem Entgelt (Preis) zugrunde gelegten gesamten Herstellungskosten (§ 13 Abs 2 WGG) beziehungsweise eines Fixpreises normiert. Hat der erstmalige Bezug der Baulichkeit schon vor dem 01.01.2004 stattgefunden, so beginnt die Frist am 01.01.2004 zu laufen.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 146/09w | OGH vom 20.04.2010 | Dokument-ID: 247918
  • Zum Begriff der „Geschäftsräumlichkeit“ des § 1 Abs 1 MRG

    Damit ein Objekt dem MRG als „Geschäftsraum“ unterliegt, muss darin nicht unmittelbar eine unternehmerische oder geschäftliche Tätigkeit ausgeübt werden. Die Nutzung des Objekts muss lediglich geschäftlichen Zwecken dienen.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 120/10y | OGH vom 15.07.2010 | Dokument-ID: 247963
  • Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 Z 2 MRG

    Wird eine Wohnung als „Naturalwohnung“ durch pensionierte Bundesbedienstete genutzt, so unterliegt das Mietverhältnis nicht der Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 Z 2 MRG, wenn der Mietvertrag nicht mit den Nutzern der Wohnung, sondern mit dem Bund als seinerzeitigen „Dienstgeber“ abgeschlossen worden ist.
    Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 2 Ob 30/11t | OGH vom 19.01.2012 | Dokument-ID: 452910
  • Beweislast für die Wohnungseigenschaft eines neutralen Objekts

    Objekte, die nicht von vornherein als Wohnung oder Geschäftsräumlichkeiten anzusehen sind, sogenannte „neutrale Objekte“, fallen nicht in den Anwendungsbereich des MRG. Die Beweislast liegt in solchen Fällen beim Mieter, der behauptet, dass das Objekt als Wohnung oder Geschäftsraum an ihn vermietet wurde und daher vom Anwendungsbereich des MRG umfasst wird.
    WEKA (mpe) | Judikatur | Leitsatz | 2 Ob 80/13y | OGH vom 19.09.2013 | Dokument-ID: 634565
  • Zur vertraglichen Instandhaltungspflicht des Mieters

    Eine im Teilanwendungsbereich des MRG geschlossene, nicht dem KSchG unterliegende Vereinbarung, womit dem Mieter in Abänderung der dispositiven Regelung des § 1096 Abs 1 Satz 1 ABGB Instandhaltungspflichten für die Zeit ab Übergabe des Bestandobjekts auferlegt werden, ist als Mietzinsvereinbarung zu qualifizieren, die jedenfalls bei freier Zinsbildung zulässig ist.
    Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 20/09a | OGH vom 19.05.2009 | Dokument-ID: 256733
  • Zum Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 4 Z 1 MRG iZm Anbau eines neuen Gebäudes an ein bestehendes Gebäude

    An der tatbestandsmäßigen Neuerrichtung des Gebäudes fehlt es, wenn bestehen gebliebene Räume des alten Baubestands im neuen Haus weiterverwendet werden; eine nur geringfügige Einbeziehung alter Gebäudeteile in das neue Objekt kann aber bei wertender Betrachtung doch für die Annahme einer gänzlichen Neuerrichtung sprechen.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 100/09f | OGH vom 07.07.2009 | Dokument-ID: 241786
  • Abgrenzung von Leihe und Miete

    Der Erwerber einer Bestandsache wird Rechtsnachfolger bei Mietverhältnissen, nicht aber im Fall einer Wohnungsleihe. Werden nicht nur Gebrauchskosten, sondern auch darüber hinausgehende Zahlungen geleistet, liegt eine Miete vor.
    Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 132/08f | OGH vom 16.09.2008 | Dokument-ID: 377615
  • Neuerrichtung oder Umbau eines Gebäudes

    Die Neuerrichtung nur eines einzelnen Mietobjekts oder der Umbau eines Gebäudes unter Wiederverwendung bestehen gebliebener vermietbarer Räume ist einer Neuerrichtung des Gebäudes nach § 1 Abs 4 Z 1 MRG nicht gleichzuhalten.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 229/00p | OGH vom 13.03.2001 | Dokument-ID: 377640