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Klagsmöglichkeit eines WE bei eigenmächtigen Eingriffen eines anderen WEers?
OGH: Die klagende Wohnungseigentümerin erhob gegen den beklagten Mieter Mietzins- und Räumungsklage betreffend ein Geschäftslokal und eine Wohnung. Der Mieter wendete einen 100 %-igen Mietzinsminderungsanspruch wegen der fehlenden Lüftungsanlage im Geschäftslokal (einem Restaurant) und damit auch Unbrauchbarkeit der als Dienstwohnung für Mitarbeiter vorgesehenen Wohnung ein. Zum Zeitpunkt der Vermietung war eine Lüftungsanlage vorhanden, allerdings war auch eine Klage von anderen Wohnungseigentümern anhängig, die auf die Entfernung der Anlage gerichtet war. Dieser Klage wurde später stattgegeben, wodurch das Geschäftslokal nicht zu dem vereinbarten Zweck verwendbar war. Der Mieter hatte im Mietvertrag die Verpflichtung zur Erlangung erforderlicher behördlicher Bewilligungen übernommen.