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Dokument-ID: 248289

Judikatur | Leitsatz

Zur Eigenbedarfskündigung

Der Kläger bewohnt eine ihm selbst gehörende, seinen Wohnbedürfnissen entsprechende Eigentumswohnung in unmittelbarer Nähe des aufgekündigten Bestandsobjekts. Mit der Aufkündigung der streitgegenständlichen Eigentumswohnung verfolgt er das Ziel, sich zusätzlichen Raum für die Erteilung von privatem Musikunterricht und die Ausübung verschiedener künstlerischer Hobbys nach seiner bevorstehenden Pensionierung, deren Zeitpunkt noch nicht feststeht, zu schaffen. Der Kläger hat neben seiner Tätigkeit als angestellter Musikschullehrer auch schon bisher Privatunterricht erteilt, allerdings in den Räumlichkeiten seiner Schüler.

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