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Dokument-ID: 736395
Anforderungen an Sanierungsmaßnahmen iSd § 18b MRG als Grundlage für eine vorläufige Mietzinserhöhung gem § 18a MRG
OGH: Gemäß § 18a MRG kann eine Gemeindeschlichtungsstelle bzw ein Gericht auf Antrag eine Grundsatzentscheidung über die Zulässigkeit einer vorläufigen Mietzinserhöhung erlassen, sofern dem Grunde nach feststeht, dass zur Finanzierung einer Erhaltungsarbeit die Hauptmietzinsreserve und die künftigen Mietzinseinnahmen nicht ausreichen werden.