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Dokument-ID: 332602

Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag

Gemischte Nutzung von Mietobjekten

Vereinbarte Verwendung eines Mietobjektes

Das MRG knüpft die Anwendbarkeit einzelner seiner Bestimmungen an das Vorliegen einer Wohnung, so zB § 29 Abs 1 Z 3 lit b) oder § 30 Abs 2 Z 5 MRG.

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