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  • Erhaltungspflicht für eine unwirtschaftliche Heizanlage?

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    Die Erhaltungspflicht für Gemeinschaftsanlagen besteht nach § 3 Abs 2 Z 3 MRG nur, wenn eine Einschränkung der Funktionsfähigkeit, der Brauchbarkeit, ein bestehender Mangel oder zumindest eine Schadensgeneigtheit der Gemeinschaftsanlage vorliegen. Dass eine funktionsfähige Heizungsanlage nicht mehr dem zeitgemäßen Standard entspricht, begründet keine Erhaltungspflicht des Vermieters.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 103/19m | OGH vom 27.11.2019 | Dokument-ID: 1056019
  • Erhaltungspflicht der Eigentümergemeinschaft für Bodenbelag bei Sanierung am Flachdach?

    Wurden einem Wohnungseigentümer allgemeine Teile des Hauses zur alleinigen Nutzung überlassen (hier: ein begehbares Flachdach), die aufgrund ernster Schäden saniert werden müssen, trägt die Eigentümergemeinschaft die Verantwortung für die gesamte Wiederherstellung – nicht nur für die Behebung des ernsten Schadens – und ist dafür auch zahlungspflichtig.
    WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 15/18v | OGH vom 13.03.2018 | Dokument-ID: 999511
  • Besteht ein Aufwandersatz für vermehrtes Putzen wegen Schwarzstaubbildung?

    Ein Aufwandersatzanspruch nach § 1097 ABGB besteht, wenn der Bestandnehmer für den Bestandgeber Instandhaltungsarbeiten verrichtet, die dem Bestandgeber obliegen und die ex ante notwendig und zweckmäßig waren. Ersatzfähig sind nur nachhaltige Aufwendungen, keine oberflächlichen Maßnahmen wie in casu das vermehrte Putzen von Schwarzstauablagerungen. Entlohnung gebührt außerdem nur dann, wenn der Bestandnehmer derartige Arbeiten berufs- oder gewerbsmäßig ausführt.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 141/18w | OGH vom 19.12.2018 | Dokument-ID: 1019635
  • Wann liegt eine Weigerung des Zutritts für Handwerker vor?

    Dass der Mieter einen Termin zur Mängelbesichtigung verpasst bzw dass er einen Besichtigungstermin verweigert, die Möglichkeit eines Mängelbehebungstermins aber gleichzeitig offen lässt, stellt keine – die Mietzinsminderung ausschließende – Verhinderung der Wiederherstellung des Bestandobjekts dar.
    WEKA (red) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 195/16v | OGH vom 29.11.2016 | Dokument-ID: 900366
  • Zur Definition des Gemeinschaftsinteresses als Voraussetzung für Eigentümerbeschlüsse

    Das Gemeinschaftsinteresse ist an der objektiven Nutzungsmöglichkeit einer Maßnahme zu beurteilen. Wird durch die Errichtung eines Holzstegs samt Fahrradabstellplatz im Innenhof eines Gebäudes durch den wegen der Bauweise erschwerten Zugang der Miteigentümer/innen dazu kein Gemeinschaftsinteresse verfolgt, liegt keine Verwaltungshandlung vor und ein Eigentümerbeschluss darüber ist wegen Kompetenzüberschreitung unbefristet anfechtbar.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 216/15y | OGH vom 18.05.2016 | Dokument-ID: 859136
  • 3 Ob 255/08h; OGH; 25. März 2009

    Judikatur | Entscheidung | 3 Ob 255/08h | OGH vom 25.03.2009 | Dokument-ID: 009307
  • 5 Ob 31/11m; OGH; 25. August 2011

    Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 31/11m | OGH vom 25.08.2011 | Dokument-ID: 315056
  • Ort und Mindestfrist beim Aushang der Betriebskostenabrechnung

    § 21 Abs 3 MRG enthält keine Regelung über eine Mindestfrist für die Auflage der Abrechnung samt Belegen.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 79/11w | OGH 05 vom 26.05.2011 | Dokument-ID: 301620
  • Ersatzpflicht gegenüber dem beeinträchtigen Mieter gem § 8 Abs 3 MRG

    Die in § 8 Abs 3 MRG normierte Ersatzpflicht für Beeinträchtigungen des betroffenen Mieters trifft denjenigen, dem die Arbeiten zuzurechnen sind.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 169/09b | OGH vom 24.11.2009 | Dokument-ID: 252786
  • Schafft die Nutzwertfestsetzung einen eigenen Rechtsgrund für die Widmung?

    In einem Nutzwertfestsetzungsverfahren ist die Vorfragenprüfung auf die materielle Sach- und Rechtslage hinsichtlich der Widmung der Liegenschaftsteile beschränkt. Ein Begehren auf Umwidmung eines allgemeinen Teils der Liegenschaft ins Wohnungseigentum eines einzelnen Miteigentümers stellt eine Verfügung iSd § 828 ABGB dar.
    Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 200/12s | OGH vom 20.11.2012 | Dokument-ID: 534674
  • Zur Dreijahresfrist des § 5 Abs 2 WEG 2002

    Mit „Erwerb“ iSd § 5 Abs 2 WEG 2002 ist nicht nur die konstitutive Begründung von Wohnungseigentum durch Eintragung im Grundbuch, sondern auch der derivative Erwerb innerhalb der Dreijahresfrist gemeint. Eine einschränkende Auslegung, die derivative Erwerbsvorgänge außen vor lässt, wird abgelehnt, weil sie dem Willen des Gesetzgebers zuwiderlaufen würde.
    WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 125/13p | OGH vom 06.11.2013 | Dokument-ID: 647676
  • Hausanschlag – wichtiges Kriterium für Fristbeginn für die Anfechtung von Beschlüssen

    Maßgeblich für den Beginn des Fristenlaufs ist nach ständiger Rechtsprechung des OGH der Tag des Hausanschlags. Die schriftliche Verständigung der Wohnungseigentümer durch den Hausanschlag ist im WEG 2002 zwingend vorgesehen und das allein Anfechtungsfristen auslösende Moment.
    Bettina Slamanig | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 17/21t | OGH vom 27.07.2021 | Dokument-ID: 1103968
  • 5 Ob 15/18v; OGH; 13. März 2018

    Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 15/18v | OGH vom 13.03.2018 | Dokument-ID: 999517
  • Beginn der Verjährungsfrist für den Anspruch auf Ersatz des Mangelschadens?

    Die Verjährungsfrist für den Anspruch auf Ersatz des Mangelschadens beginnt erst zu laufen, wenn für den Werkbesteller das Misslingen eines Verbesserungsversuchs des Werkunternehmers feststeht oder dieser eine Verbesserung endgültig verweigert. Das gilt auch für den Kaufvertrag.
    Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 162/12p | OGH vom 19.12.2012 | Dokument-ID: 575097
  • 5 Ob 216/15y; OGH; 18. Mai 2016

    Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 216/15y | OGH vom 18.05.2016 | Dokument-ID: 859129
  • 5 Ob 72/09p; OGH; 1. September 2009

    Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 72/09p | OGH vom 01.09.2009 | Dokument-ID: 009394
  • 2 Ob 152/18v; OGH; 24. September 2018

    Judikatur | Entscheidung | 2 Ob 152/18v | OGH vom 24.09.2018 | Dokument-ID: 1018393
  • Unterschiedliche Übergabezeitpunkte: Wann beginnt die Verjährung?

    In Bezug auf die allgemeinen Teile kann auch noch der zeitlich letzte Übernehmer eines Wohnungseigentumsobjekts die vollen Gewährleistungsrechte drei Jahre lang gegen den Wohnungseigentumsorganisator geltend machen. Dass die Bauträgerin einzelne Wohnungen schon zuvor an Käufer von Wohnungseigentumsobjekten übergeben hat, steht demnach der Geltendmachung der Ansprüche jener Wohnungseigentümer, die ihre Wohnungseigentumsobjekte nicht länger als drei Jahre vor Einbringung der Klage erworben und übergeben erhalten haben, nicht entgegen.
    Stanislava Doganova | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 174/20d | OGH vom 25.03.2021 | Dokument-ID: 1094012
  • Repräsentantenhaftung der Eigentümergemeinschaft für Fehler des Hausbesorgers bei Schneeräumung und Streuung?

    Ohne besondere Vertragsbeziehung haftet die Wohnungseigentümergemeinschaft ihren Mitgliedern und deren Mietern nur deliktisch für die Verletzung der ihr im Rahmen der Verwaltung obliegenden Wegsicherungspflichten. Die Besorgung bzw Veranlassung des Winterdienstes gehört zur Verwaltung einer Liegenschaft. Die Beklagte haftet in casu mangels eigenverantwortlicher Entscheidungsbefugnis nicht für das Verschulden der Hausbesorgerin als ihrer „Repräsentantin“.
    Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 76/12f | OGH vom 09.08.2012 | Dokument-ID: 488128
  • Zur Vorlagepflicht der Abrechnungen für die Mietzinsreserven zwecks Beurteilung der erheblichen Eigenmittelfinanzierung

    Zur Geltendmachung des Vollausnahmetatbestandes nach § 16 Abs 1 Z 3 MRG muss die Eigentümerin eines Gebäudes, welches unter öffentlichem Denkmalschutz steht, den Nachweis erbringen, dass es sich bei den getätigten Erhaltungsaufwendungen tatsächlich um Eigenmittel handelte. Können die vollständigen Abrechnungen für die Mietzinsreserven für den maßgeblichen Abrechnungszeitraum nicht erbracht werden, hat die Mietzinsbildung nach dem Richtwertgesetz zu erfolgen.
    Theresa Tisch | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 227/18w | OGH vom 29.01.2019 | Dokument-ID: 1026535
  • Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wirksamkeit einer Befristung

    § 49a Abs 1 MRG regelt die Rechtswirksamkeit einer vor dem 01.03.1994 geschlossenen Vereinbarung über die Befristung eines Mietvertrags. Danach gilt, dass es für die Beurteilung der Durchsetzbarkeit des Endtermins auf die Rechtslage im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses ankommt, wobei es keinen Unterschied macht, ob das Bestandverhältnis (schon) zum Zeitpunkt der Geltung des MRG oder (noch) des MG abgeschlossen worden ist; dies gilt auch für Superädifikate.
    Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 62/11g | OGH vom 05.06.2012 | Dokument-ID: 452928
  • Dreijährige Verjährungsfrist für die Rückforderung zu Unrecht vorgeschriebener und eingehobener Beträge

    Für die Rückforderung zu Unrecht vorgeschriebener und eingehobener Beträge nach den §§ 15 bis 26 MRG gilt nach § 27 Abs 3 MRG eine dreijährige Verjährungsfrist.
    Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 12/13t | OGH vom 04.03.2013 | Dokument-ID: 562499
  • Kurzzeitiger Rauchfangkehrerzugang als Rechtfertigung für einen Preisminderungsanspruch?

    Es kann nicht von einer allgemeinen Benützung der Terrasse des Klägers durch die Wohnungseigentümer oder einer entsprechenden Zweckbestimmung ausgegangen werden, wenn ein Teil dieser Terrasse vom Rauchfangkehrer vier Mal jährlich zu bestimmten Terminen als Zugang für kurzzeitige Putzarbeiten an einem Rauchfang des Hauses benutzt wird.
    Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 19/12k | OGH vom 24.07.2012 | Dokument-ID: 488144
  • Zustimmungspflicht aller Mit- und Wohnungseigentümer für das Nutzwert- bzw Parifizierungsverfahren erforderlich?

    Zwar fordert § 56 Abs 12 letzter Satz WEG 2002 eine Zustimmungspflicht aller Mit- und Wohnungseigentümer zur Wohnungseigentumsbegründung, für das Nutzwert- bzw Parifizierungsverfahren ist allerdings unbeachtlich, ob eine solche bereits erteilt wurde.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 210/11k | OGH vom 24.04.2012 | Dokument-ID: 622878
  • Voraussetzung für die Gewährung der Rechte eines Miteigentümers

    Sobald eine Zusage der Einräumung des Wohnungseigentums im Grundbuch angemerkt ist und zumindest ein Wohnungseigentumsbewerber Miteigentum erworben hat, sind für die Verwaltung der Liegenschaft und die Rechte der Miteigentümer die Bestimmungen der §§ 16 bis 34, 36 und 52 WEG 2002 anzuwenden.
    Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 143/12h | OGH vom 24.01.2013 | Dokument-ID: 562478

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