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  • Türerrichtung für Gartenzugang: Ist das verkehrsüblich?

    Bei der Beurteilung der Verkehrsüblichkeit einer Änderung kommt es nicht auf eine allgemeine, generalisierende Betrachtung einer vom Standort abstrahierten Baupraxis an, sondern darauf, ob die konkret beabsichtigte Änderung in ihrer geplanten Ausgestaltung unter Berücksichtigung der Beschaffenheit des Hauses, des Umfelds, des Ausmaßes des Eingriffs in die Bausubstanz sowie des Ausmaßes der Inanspruchnahme oder Umgestaltung allgemeiner Teile verkehrsüblich ist.
    Bettina Slamanig | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 68/21t | OGH vom 14.06.2021 | Dokument-ID: 1103961
  • Belegung des Hausgartens mit Terrassenplatten: Liegt eine Widmungsänderung vor?

    Wird die Gesamtheit eines Hausgartens mit Terrassenplatten belegt, liegt eine Widmungsänderung von Garten zu Terrasse vor, die nicht als bagatellhafte Umgestaltung, sondern als zustimmungspflichtige Änderung iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 zu sehen ist.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 18/23t | OGH vom 18.04.2023 | Dokument-ID: 1139401
  • Schadenersatz des Bauträgers für Nutzungsentgelt wegen Zaunerrichtung über die Grundgrenze?

    Für eine schadenersatzrechtliche Haftung der Bauträgerin, welche die Erwerberin eines Reihenhauses (Wohnungseigentum) samt Garten aus einer unrichtigen Aufklärung über das Ausmaß ihres Nutzungsrechts ableitet, ist die faktische Nutzung der Teilfläche ohne Bedeutung.
    Stanislava Doganova | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 49/20h | OGH vom 15.12.2020 | Dokument-ID: 1090950
  • Untersagung von Kinderpartys aufgrund von Lärmbelästigung?

    Eine wesentliche Beeinträchtigung der ortsüblichen Nutzung eines Gartens durch (etwa wöchentlich) stattfindende Kinderfeste mit regem Besuch ist grundsätzlich möglich. Relevant für die Beurteilung sind das Ausmaß der entstehenden Geräuschentwicklung, die Häufigkeit der Feste und das zeitliche Ausmaß, in welchem der Lärm an den betroffenen Tagen jeweils auftritt.
    WEKA (epu) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 52/18w | OGH vom 25.04.2018 | Dokument-ID: 1001189
  • Änderungsrecht am Wohnungseigentumsobjekt (geändertes äußeres Erscheinungsbild durch Einzäunung)

    Wohnungseigentümer sind gemäß § 16 Abs 2 WEG 2002 grundsätzlich zu Änderungen an ihrem Wohnungseigentumsobjekt auf eigene Kosten berechtigt. Eine solche Änderung darf aber keine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der anderen Wohnungseigentümer, besonders auch keine Beeinträchtigung der äußeren Erscheinung des Hauses darstellen. In casu ging es um eine Einzäunung eines Gartenteils, die sich nicht nur farblich von der Grünanlage deutlich abhebt, sondern insgesamt einen optischen Fremdkörper im Garten darstellt.
    Albert Scherzer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 144/22w | OGH vom 27.09.2022 | Dokument-ID: 1128404
  • Funktion und Schranken gerichtlicher Benützungsregelungen

    Eine gerichtliche Regelung über die Benützung der allgemeinen Teile der Liegenschaft ist eine Ermessensentscheidung, welche die Interessen der einzelnen Miteigentümerinnen zu berücksichtigen hat. Wird von der Antragstellerin weder die Notwendigkeit der Regelung noch eine Alternative zu der benachteiligenden vorgeschlagenen Regelung eingebracht, liegt in der Abweisung des Antrags keine korrekturbedürftige Fehlbeurteilung.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 222/ 14d | OGH vom 27.01.2015 | Dokument-ID: 755574
  • Gartenarbeiten als Betriebskosten iSd § 21 MRG?

    Zur laufenden Pflege ("Betrieb") von Grünanlagen sind sonstige regelmäßig notwendige Erneuerungen von (Klein)Pflanzen zu rechnen, nicht aber das Entfernen eines abgestorbenen Baumes, eine deshalb erforderliche Ersatzbepflanzung und die erstmalige Anpflanzung bisher nicht vorhandener Gartenpflanzen.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 143/09d | OGH vom 01.09.2009 | Dokument-ID: 258905
  • Änderung des Wohnungseigentumsobjekts nach § 16 Abs 2 Z 1 WEG – zur Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen

    Eine beabsichtigte Änderung ist jeweils am status quo zu messen.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 60/09y | OGH vom 07.07.2009 | Dokument-ID: 246863
  • Zur Anbringung einer Kameraattrappe

    Der durch eine Videokameraattrappe erzeugte Überwachungsdruck kann im Einzelfall als Eingriff in die Privatsphäre beurteilt werden.
    WEKA (gau) | Judikatur | Leitsatz | 8 Ob 47/14s | OGH vom 26.06.2014 | Dokument-ID: 697253
  • Begründung von Zubehör-Wohnungseigentum an KFZ-Abstellplätzen zulässig?

    Abstellplätze für Kraftfahrzeuge sind – etwa durch Bodenmarkierung – deutlich abgegrenzte Bodenflächen, die ausschließlich zum Abstellen eines Kraftfahrzeugs gewidmet und dazu nach ihrer Größe, Lage und Beschaffenheit geeignet sind. Das WEG 2002 zählt solche Abstellplätze nicht mehr zum Zubehör-Wohnungseigentum, sondern zu den wohnungseigentumstauglichen Objekten.
    Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 37/13x | OGH vom 06.06.2013 | Dokument-ID: 618193
  • Der Umfang des Benützungsrechtes durch den Mieter

    Eine Kombination der Bestimmungen des § 8 Abs 2 MRG und § 18c MRG kommt schon wegen ihrer unterschiedlichen Eingriffsqualität in Rechte eines Mieters nicht in Betracht.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 61/09w | OGH vom 12.05.2009 | Dokument-ID: 259511
  • Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen durch Umbau einer ehemaligen Tankstelle?

    Bei der Beurteilung von Änderungen iSd § 16 Abs 2 Z 2 WEG 2002 steht nur eine wesentliche Beeinträchtigung der Interessen der anderen Wohnungseigentümer am Unterbleiben der Änderung dem Anspruch des Wohnungseigentümers auf Änderung entgegen. Der Umbau einer ehemaligen Tankstelle in einen Wohnungs- und Büro-Komplex, der zu einer umfassenden Umgestaltung der Außenanlagen führt, erfüllt aber schon die Voraussetzungen des § 16 Abs 2 Z 1 WEG 2002 nicht.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 153/19i | OGH vom 18.12.2019 | Dokument-ID: 1056021
  • Voraussetzung für eine wirksame Zubehör-WE-Begründung – Beispiel: Hausgarten

    Damit sich die Eintragung des Wohnungseigentums auch auf das Zubehörobjekt iSd § 5 Abs 3 WEG 2002 erstreckt, muss dieses eindeutig dem Hauptobjekt zuordenbar sein. Diese Zuordnung hat sich aus den der Eintragung zugrundeliegenden Urkunden deutlich zu ergeben. Der bloße Hinweis auf das Gesamtausmaß einer Fläche (hier: Hausgarten) im Nutzwertfestsetzungsbeschluss ist in einer Anlage mit einer Vielzahl von verschiedenen Flächen zu unspezifisch.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 208/18a | OGH vom 17.01.2019 | Dokument-ID: 1026240
  • Zur Widmung der Wohnungseigentümer als maßgebliches Kriterium des Zubehör-Wohnungseigentums

    Die rechtswirksame Widmung allein ist ausschlaggebend dafür, was zu einem bestimmten Wohnungseigentumsobjekt gehört und vom jeweiligen Wohnungseigentümer entsprechend ausschließlich genutzt werden darf. Dabei kommt es nur auf die privatrechtliche Vereinbarung der Wohnungseigentümer an, nicht aber etwa auf baurechtliche oder raumordnungsrechtliche Bestimmungen oder Widmungen.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 76/20t | OGH vom 03.06.2020 | Dokument-ID: 1076687
  • Zur Versagung des Änderungsrechtes gem § 16 Abs 2 WEG 2002 wegen Gefährdung der Sicherheit

    Gem § 16 Abs 2 WEG 2002 kann ein Wohnungseigentümer grundsätzlich sein Objekt auf eigene Kosten verändern. Dabei müssen jedoch die schutzwürdigen Interessen der übrigen Wohnungseigentümer beachtet werden, insbesondere die Sicherheit für Mensch, Haus und andere Sachen. Dabei ist aber nicht jede, sondern nur eine wesentliche Beeinträchtigung von Relevanz, welche von den widersprechenden Miteigentümern bewiesen werden muss. Besondere Beachtung findet dabei der Schutz der körperlichen Sicherheit.
    WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 188/15f | OGH vom 30.10.2015 | Dokument-ID: 804769
  • Schutz vor Eindringen in die Privatsphäre durch Nachbarn

    Vermittelt ein Nachbar durch sein Gesamtverhalten einem anderen Nachbarn das Gefühl des dauernden Beobachtetseins, so stellt dies einen Eingriff in die Privatsphäre dar, auch wenn dabei keine technischen Hilfsmittel wie Kameras eingesetzt werden.
    Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 248/09k | OGH vom 27.01.2010 | Dokument-ID: 245998
  • Stellt eine Sichtschutzwand zwischen zwei Hausgärten einen „Luxusartikel“ dar?

    Eine von einem Wohnungseigentümer zwischen zwei Hausgärten angestrebte Sichtschutzwand gilt auch dann nicht als Befriedigung von Luxusbedürfnissen, wenn sich auf dem Grundstück dieses Wohnungseigentümers möglicherweise tatsächlich Luxusausstattung (Swimmingpool und Pavillon) befindet. Nicht jede Beeinträchtigung von Interessen der übrigen Miteigentümer (hier: teilweise Sichteinschränkung) ist iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 beachtlich.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 211/21x | OGH vom 22.12.2021 | Dokument-ID: 1113297
  • Ist die Errichtung von Gartenhütten auf durch Benützungsvereinbarung zugewiesenen Gartenflächen zulässig?

    Ergibt sich aus der Benützungsvereinbarung das alleinige Nutzungsrecht einer Gartenfläche durch bestimmte Wohnungseigentümer, ist nicht davon auszugehen, dass Maßnahmen der Gartengestaltung wichtige Interessen der anderen Mit- und Wohnungseigentümer beeinträchtigen.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 246/18i | OGH vom 20.02.2019 | Dokument-ID: 1026241
  • Kündigung wegen unverhältnismäßig hohem Untermietzins – Berechnungsmethode

    Zur Beurteilung der Verhältnismäßigkeit des Untermietzinses werden die gesamten Mietzinse der Untermieter, wobei das Entgelt für die Zurverfügungstellung von Firmendomizilen ohne räumliche Unterbringung nicht dazuzählt, den Leistungen des Hauptmieters – das sind hier der Hauptmietzins, Betriebskosten, Investitionen samt Zinsen und Kosten für die Schneeräumung – entgegengestellt.
    WEKA (red) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 13/18k | OGH vom 21.02.2018 | Dokument-ID: 999375
  • Eigentumsfreiheitsklage wegen Errichtung eines Hochbeets durch anderen Wohnungseigentümer gerechtfertigt?

    Die Zustimmung der Wohnungseigentümer zu Änderungen iSd § 16 Abs 2 WEG 2002 ist nach dem objektiven Erklärungswert zu beurteilen. Wurde die Nutzung einer Gartenfläche einschließlich der Errichtung eines Gemüsegartens genehmigt, so umfasst eine solche Genehmigung auch die Anlage eines Hochbeets und die Errichtung einer Pergola, weil nicht zwingend davon ausgegangen werden kann, dass sich die Genehmigung ausschließlich auf den Status quo zum Zeitpunkt der Zustimmung bezog.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 186/19t | OGH vom 18.12.2019 | Dokument-ID: 1056020
  • Zählt eine Trenndecke zwischen Wohnung und Keller zum allgemeinen Teil der Liegenschaft?

    Für eine Änderung an einem Wohnungseigentumsobjekt, die einen allgemeinen Teil des Hauses tangiert, ist die Zustimmung der übrigen Wohnungseigentümer oder die Genehmigung durch den Außerstreitrichter nötig. Eine Decke, die eine Wohnung und einen Keller trennt, ist als allgemeiner Teil anzusehen, da sie die Wohnung nach außen von dem Kellerraum abgrenzt und somit nicht Teil der Wohnung sein kann. Für eine Änderung oder Durchbruch der Decke bedarf es somit der Zustimmung der übrigen Eigentümer.
    WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 75/17s | OGH vom 04.05.2017 | Dokument-ID: 932275
  • Ist ein nur 1x jährlich benützter Messestand ein Geschäftsraum iSd § 3 Z 3 FAGG?

    Markt- oder Messestände auf permanenten wie auf vorübergehenden Märkten und Messen gelten als Geschäftsräume iSd § 3 Z 3 FAGG, wenn der Unternehmer die Verkaufstätigkeit für die Dauer des Markts oder der Messe ständig oder für gewöhnlich auf einem Markt- oder Messestand ausübt.
    WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 237/16y | OGH vom 26.01.2017 | Dokument-ID: 905272
  • Erstmalige Benützungsregelung: Anspruch und Voraussetzungen

    Die gerichtliche Benützungsregelung nach § 17 Abs 2 erster Satz WEG 2002 ist eine auf einer Interessenabwägung basierende Ermessensentscheidung. Für die erstmalige Schaffung muss kein wichtiger Grund gegeben sein. Zu prüfen ist der Bedarf des Antragstellers und das Gewicht seiner Gründe für die angestrebte Sondernutzung. Die zu berücksichtigenden Umstände und ihre Bedeutung können im Einzelfall divergieren.
    Eva-Maria Hintringer | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 153/21t | OGH vom 02.12.2021 | Dokument-ID: 1115813
  • Voraussetzungen für das Vorliegen eines wohnungseigentumstauglichen Kfz-Abstellplatzes

    Ist ein Kfz-Abstellplatz ohne Inanspruchnahme anderer Wohnungseigentums- oder Zubehörobjekte zugänglich, so stellt dieser einen wohnungseigentumstauglichen Kfz-Abstellplatz dar.
    WEKA (vbu) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 18/04i | OGH vom 24.02.2004 | Dokument-ID: 374663
  • Zubehör-Wohnungseigentum gem § 2 Abs 3 WEG 2002

    Ein Hausgarten ist nicht als unselbständiger Bestandteil eines Wohnungseigentumsobjektes anzusehen; selbst dann nicht, wenn er unmittelbar an das Wohnungseigentumsobjekt angrenzt und eingezäunt ist.
    WEKA (skn) | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 150/11d | OGH vom 22.11.2011 | Dokument-ID: 373253

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