Ihre Suche nach lift lieferte 9 Ergebnisse.

Dokument-ID: 271621

Kommentar

§ 29 WEG 2002

Anwendungsbereich des § 29 WEG 2002, Mehrheitsbeschluss über ao Verwaltungsmaßnahmen

§ 28 regelt die Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung (§ 833 ABGB), § 29 die der außerordentlichen Verwaltung (§ 834 ABGB).

Profitieren Sie von fundiertem Fachwissen, innovativen Tools und der zeitsparenden Suchfunktion.
Die neuen WEKA OnlinePortale führen Sie rasch und punktgenau zum gewünschten Ergebnis. Nutzen Sie individuelle und rechtssichere Lösungen für Ihren beruflichen Erfolg!

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlinePortal Wohnrecht online in unserem Shop! Zum Shop