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Dokument-ID: 534674
Schafft die Nutzwertfestsetzung einen eigenen Rechtsgrund für die Widmung?
OGH: Das Verfahren nach § 52 Abs 1 Z 1 WEG 2002 zielt in casu auf die Neufestsetzung der Nutzwerte einer Liegenschaft ab. Der Nutzwertfestsetzung sind die materielle Sach- und Rechtslage und die von Amts wegen als Vorfrage zu prüfende Widmung aller Liegenschaftsteile zugrundezulegen. Bereits bestehende Widmungen hat die Festsetzung der Nutzwerte nur nachzuvollziehen. Die Nutzwertfestsetzung schafft aber nicht einen eigenen Rechtsgrund für die Widmung.