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Zum Schriftformgebot für eine Befristungsvereinbarung nach § 29 Abs 1 MRG
Ein durchsetzbarer Endtermin für einen Mietvertrag kommt nach § 29 Abs 1 Z 3 MRG nur bei schriftlicher Vereinbarung zustande. Diesem Erfordernis wird nur entsprochen, wenn eine die Befristung enthaltende Urkunde sowohl durch Mieter als auch durch Vermieter eigenhändig unterfertigt wird oder von den Parteien eigenhändig unterfertigte Anbot- und Annahmeerklärungen vorliegen.WEKA (epu) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 185/16y | OGH vom 24.10.2016 | Dokument-ID: 883939 -
7 Ob 201/17k; OGH; 24. Jänner 2018
Judikatur | Entscheidung | 7 Ob 201/17k | OGH vom 24.01.2018 | Dokument-ID: 981307 -
Zeitpunkt des Überganges eines befristeten Mietverhältnisses in ein unbefristetes Mietverhältnis
Es gilt, dass die Umwandlung eines Mietverhältnisses frühestens mit der ihr zugrunde liegenden Willenseinigung und dem Zugang der diesbezüglichen verbindlichen Erklärung des Vermieters zustande kommt, weswegen auch ein allfälliger Fristenlauf erst ab diesem Zeitpunkt zu laufen beginnt.Daniela Kostal | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 32/19w | OGH vom 25.04.2019 | Dokument-ID: 1029993 -
6 Ob 185/16y; OGH; 24. Oktober 2016
Judikatur | Entscheidung | 6 Ob 185/16y | OGH vom 24.10.2016 | Dokument-ID: 883940 -
Kaufoption mit Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum keine Nebenabrede
Die im Mietvertrag vereinbarte Kaufoption mit Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum ist als selbstständige, mit dem Bestandvertrag nur äußerlich verbundene, Vereinbarung keine Nebenabrede. Der Erwerber (Ersteher) ist daran nicht gebunden.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 117/98m | OGH vom 22.12.1998 | Dokument-ID: 378993 -
Hundehaltung in gemieteten Geschäftsräumen bei fehlender Regelung im Mietvertrag
Fehlt eine vertragliche Regelung der Tierhaltung im Mietvertrag, kommt es für die Frage, ob der Mieter im Einzelfall berechtigt ist, Haustiere zu halten, auf den Zweck des Vertrags, auf den Ortsgebrauch und die Verkehrssitte an.Lisa Korninger | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 7/11t | OGH vom 23.02.2011 | Dokument-ID: 302603 -
Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 Z 2 MRG
Wird eine Wohnung als „Naturalwohnung“ durch pensionierte Bundesbedienstete genutzt, so unterliegt das Mietverhältnis nicht der Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 Z 2 MRG, wenn der Mietvertrag nicht mit den Nutzern der Wohnung, sondern mit dem Bund als seinerzeitigen „Dienstgeber“ abgeschlossen worden ist.Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 2 Ob 30/11t | OGH vom 19.01.2012 | Dokument-ID: 452910 -
1 Ob 8/13b; OGH; 7. März 2013
Judikatur | Entscheidung | 1 Ob 8/13b | OGH vom 07.03.2013 | Dokument-ID: 575092 -
3 Ob 36/11g; OGH; 22. März 2011
Judikatur | Entscheidung | 3 Ob 36/11g | OGH vom 22.03.2011 | Dokument-ID: 306321 -
Eigenbedarfskündigung gem § 30 Abs 2 Z 8 MRG gilt auch für Mietvertrag, der vor Inkrafttreten des MRG geschlossen wurde
Hat ein Vermieter oder eine Vermieterin für sich oder einen Verwandten in absteigender Linie einen dringenden Eigenbedarf am Mietobjekt, ist eine Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 8 MRG gerechtfertigt. Dies gilt auch, wenn das Mietverhältnis vor Inkrafttreten des MRG begründet wurde, da nur die Rechtslage zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung von Bedeutung ist. Eine solche Kündigung ist jedoch nur zulässig, wenn der Eigenbedarf nicht schuldhaft durch die vermietende Person hervorgerufen wurde.WEKA (api) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 160/16z | OGH vom 23.11.2016 | Dokument-ID: 883810 -
8 Ob 119/12a; OGH; 24. Jänner 2013
Judikatur | Entscheidung | 8 Ob 119/12a | OGH vom 24.01.2013 | Dokument-ID: 562471 -
6 Ob 124/20h; OGH; 15. September 2020
Judikatur | Entscheidung | 6 Ob 124/20h | OGH vom 15.09.2020 | Dokument-ID: 1080227 -
8 Ob 89/16w; OGH; 22. Februar 2017
Judikatur | Entscheidung | 8 Ob 89/16w | OGH vom 22.02.2017 | Dokument-ID: 917122 -
6 Ob 82/10t; OGH; 1. September 2010
Judikatur | Entscheidung | 6 Ob 82/10t | OGH vom 01.09.2010 | Dokument-ID: 009580 -
Ist eine unzulässige Befristungsklausel ein Kündigungsgrund?
Es spricht gegen das Wesen der Befristung – welche darauf abzielt, ein Mietverhältnis durch Zeitablauf zu beenden – neben dieser auch ein Kündigungserfordernis zu vereinbaren. Wird ein solches dennoch vereinbart, ist die Befristung unwirksam. Dies kann auch nicht umgangen werden, indem die Vereinbarung als vereinbarter Kündigungsgrund iSd § 30 Abs 2 Z 13 MRG geltend gemacht wird.WEKA (red) | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 133/18i | OGH vom 17.07.2018 | Dokument-ID: 1010398 -
5 Ob 53/10w; OGH; 21. Oktober 2010
Judikatur | Entscheidung | 5 Ob 53/10w | OGH vom 21.10.2010 | Dokument-ID: 009811 -
6 Ob 104/09a; OGH; 18. September 2009
Judikatur | Entscheidung | 6 Ob 104/09a | OGH vom 18.09.2009 | Dokument-ID: 009398 -
9 Ob 23/09m; OGH; 3. März 2010
Judikatur | Entscheidung | 9 Ob 23/09m | OGH vom 03.03.2010 | Dokument-ID: 009477 -
Zum stillschweigenden Abschluss eines Mietvertrages
Voraussetzung für einen konkludenten Vertragsabschluss ist das Fehlen eines Zweifels am Willen beider Vertragsteile, eine derartige Rechtsfolge herbeizuführen. Die unbeanstandete Annahme eines Entgelts für die Raumbenutzung über einen längeren Zeitraum hinweg kann nur dann als stillschweigender Abschluss eines Mietvertrages angesehen werden, wenn kein anderer Grund für die Zahlung in Frage kommt.WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 4 Ob 53/14v | OGH vom 23.04.2014 | Dokument-ID: 692950 -
9 Ob 73/09i; OGH; 29. Oktober 2009
Judikatur | Entscheidung | 9 Ob 73/09i | OGH vom 29.10.2009 | Dokument-ID: 009491 -
Zum 100-jährigen Kündigungsverzicht des Vermieters im Mietvertrag über einen „Rohdachboden“
Ob ein Vertrag sittenwidrig ist, muss unter Berücksichtigung aller Umstände, unter denen das Rechtsgeschäft geschlossen wurde, anhand der von der Gesamtrechtsordnung geschützten Interessen beurteilt werden, wobei es auf den Gesamtcharakter der Vereinbarung ankommt. Unter bestimmten Umständen ist auch ein 100-jähriger Kündigungsverzicht des Vermieters in einem Mietvertrag zulässig.WEKA (ato) | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 134/17z | OGH vom 21.12.2017 | Dokument-ID: 981807 -
Bedeutung des Endtermins für eine wirksame Befristung eines Mietvertrags
Die Nennung eines schriftlich vereinbarten unbedingten Endtermins dient der Warnung des Mieters. Nur wenn der Endtermin ausreichend transparent ist, kann dieser seiner Funktion gerecht werden. Fernerhin ist durch Auslegung zu ermitteln, ob ein Endtermin überhaupt bestimmt ist. Die Festlegung von zwei unterschiedlichen Endterminen ist in diesem Zusammenhang mehr als bedenklich.WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 219/13x | OGH vom 22.01.2014 | Dokument-ID: 672243 -
Vermietung von Kfz-Abstellplätzen im Wohnungseigentumsrecht
Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat das Recht, gerichtlich klären zu lassen, ob Mietrechte an einem gemeinschaftlichen Kfz-Abstellplatz bestehen, die mit einem schon abgeschlossenen oder erst abzuschließenden Mietvertrag kollidieren.Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 159/01w | OGH vom 27.09.2001 | Dokument-ID: 374693 -
2 Ob 248/08x; OGH; 25. Juni 2009
Judikatur | Entscheidung | 2 Ob 248/08x | OGH vom 25.06.2009 | Dokument-ID: 009326 -
3 Ob 20/09a; OGH; 19. Mai 2009
Judikatur | Entscheidung | 3 Ob 20/09a | OGH vom 19.05.2009 | Dokument-ID: 009383