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Dokument-ID: 1035230

Judikatur | Entscheidung

4 Ob 83/19p; OGH; 5. Juli 2019

GZ: 4 Ob 83/19p | Gericht: OGH vom 05.07.2019

Kopf

Der Oberste Gerichtshof hat als Rekursgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Vogel als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Schwarzenbacher, Hon.-Prof. Dr. Brenn, Priv.-Doz. Dr. Rassi und MMag. Matzka als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei I***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Werner Loos, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. A***** G*****, vertreten durch die e/n/w/c Natlacen Walderdorff Cancola Rechtsanwälte GmbH in Wien, wegen Räumung, über den Rekurs der beklagten Partei gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 19. Dezember 2018, GZ 38 R 185/18i-26, womit das Urteil des Bezirksgerichts Donaustadt vom 27. April 2018, GZ 5 C 153/17t-22, aufgehoben wurde, zu Recht erkannt:

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