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Dokument-ID: 1171769

Karin Zahiragic - Thomas Lederer | Praxiswissen | Fachbeitrag

Alle Geschäftslokale – Vertragsabschluss ab 01.03.1994

Definition

Alle Geschäftslokale, Vertragsabschluss ab 01.03.1994.

Spezifische Rechtsgrundlage

§ 16 Abs 1 Z 1 MRG

Erläuterung des Geschäftslokaltyps

Es handelt sich um den Auffangtatbestand bei Mietvertragsabschlüssen ab 01.03.1994, der anwendbar ist, wenn keine der anderen aufgezählten Ausnahmebestimmungen Platz greift.

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