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Dokument-ID: 440404

Simone Unterfrauner - Patricia Wolf - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag

Mieterpflichten nach ABGB

Ordnungsgemäßer Gebrauch

Der Mieter ist berechtigt, die Wohnung entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zu gebrauchen und zu benützen.

Gebraucht der Mieter die Wohnung vertragswidrig, kann der Vermieter jedenfalls auf Unterlassung klagen bzw bei Verschulden des Mieters auch auf Schadenersatz.

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