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Dokument-ID: 245163

Judikatur | Leitsatz

Abbruchauftrag – eigenmächtige Räumung eines Bestandobjektes von den Fahrnissen Dritter iZm Selbsthilfe gem § 19 ABGB

Der Beklagte war Mieter einer Wohnung eines im Eigentum der klagenden Partei stehenden Hauses in Wien. Der Magistrat der Stadt Wien erließ einen Bescheid über die Räumung und Abtragung dieses Gebäudes. Darin hieß es: Binnen sechs Monaten nach Rechtskraft dieses Bescheides ist der dreistöckige, teilunterkellerte Gassentrakt zu räumen. Dieser Auftrag ist auch dann als erfüllt anzusehen, wenn in derselben Frist anstelle der Räumung und Abtragung die gegenständliche Baulichkeit gem der Bauordnung für Wien in Stand gesetzt wird.

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