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Neuerrichtung
§ 18c MRG sieht in Bezug auf nachträglich neu errichtete Mietgegenstände einerseits eine Duldungspflicht jener Mieter vor, deren Rechte der Neuerrichtung entgegenstehen könnten und trifft andererseits eine entsprechende Kostenregelung.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 277225 -
Wohnungstypbeschreibung für Wohnungseigentum in einem Gebäude, das nach dem 08.05.1945 neu errichtet wurde
Beschreibung einer Wohnungstype in einem neuerrichteten Gebäude mit nach dem 08.05.1945 erteilter Baubewilligung.WEKA (red) - Karin Zahiragic | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 653387 -
Neuerrichtung nach Baubewilligung nach dem 30.06.1953 – Checkliste
Checkliste anwendbarer Vorschriften zu einem Mietgegenstand des Typs 10: Geschäftslokal in einem Gebäude, das ohne Zuhilfenahme öffentlicher Mittel aufgrund einer nach dem 30.06.1953 erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 907263 -
Gebäudesanierung
Gewisse Sanierungsarbeiten an Wohnhäusern und Wohnungen gelten als Erhaltungsarbeiten. Dabei sind die jeweiligen Wohnhaussanierungsgesetze der Länder von Bedeutung. Dieser Beitrag beleuchtet die Rechtslage in Wien.Alexander Kdolsky | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 332443 -
Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz (WSG) - Checkliste
Checkliste zu Wohnung Typ 26; Arbeiten in der Wohnung wurden nach dem Wohnhaussanierungsgesetz oder nach den ihm nachfolgenden Landesgesetzen gefördert.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 907237 -
Anzeigepflicht
Wird die Behebung von ernsten Schäden des Hauses nötig, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter Anzeige zu machen. Weiters herrscht Anzeigenpflicht bei Veränderung des Mietgegenstandes oder der Mieterposition.Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 333835 -
Instandhaltungspflicht des Mieters
Der Mieter hat, soweit es sich nicht um die Behebung von ernsten Schäden des Hauses handelt, den Mietgegenstand so instand zu halten, dass dem Vermieter und den anderen Mietern des Hauses kein Nachteil erwächst.Markus Bulgarini - Thomas Lederer - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 381571 -
Mieterpflichten nach MRG
Der Mieter ist zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Wohnung berechtigt. Welche Pflichten ihn im Gegenzug nach dem MRG treffen, erörtert folgender Beitrag.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 440416 -
Förderung nach dem Wohnhaussanierungsgesetz (WSG) - Checkliste
Checkliste zum Thema Sanierungsmaßnahmen in der Wohnung, die nach dem Wohnhaussanierungsgesetz oder nach den ihm nachfolgenden Landesgesetzen gefördert wurden.WEKA (red) | Muster | Checkliste | Dokument-ID: 580264 -
Duldungspflicht des Mieters
§ 8 MRG sowie § 18c MRG regeln, unter welchen Voraussetzungen der Vermieter das Recht hat, einen vermieteten Bestandgegenstand zu betreten sowie diesen in Anspruch zu nehmen.Christoph Naske - Iman Torabia | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 280250