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Dokument-ID: 736360
Löschung einer Anmerkung der Einleitung eines Versteigerungsverfahrens
OGH: § 40 Abs 4 Z 1 bis 3 WEG 2002 regelt Ausnahmen zur Anwendung des § 57 Abs 1 GBG 1955 im Wohnungseigentumsrecht, wonach grundbücherliche Zwischeneintragungen, die dingliche Rechte des Erwerbers beeinträchtigen, auf Antrag gelöscht werden können. Ob die Anmerkung der Einleitung eines Versteigerungsverfahrens zur Sicherung eines gesetzlichen Pfandrechts darunter fällt, ist zu prüfen, da sie nicht ausdrücklich in der Aufzählung genannt wird, diese allerdings nicht taxativ ist.