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Dokument-ID: 282102
Befristung außerhalb des MRG
Bestimmte Vereinbarung
Der Termin, zu dem das Bestandverhältnis enden soll, muss nicht dem Datum nach bestimmt sein. Es genügt, dass er objektiv bestimmt werden kann, wobei der Zeitpunkt seines Eintretens nicht von vornherein feststehen muss.