Ihre Suche nach zweitwohnung lieferte 34 Ergebnisse.

  • Zum schutzwürdigen Rückkehrinteresse des Mieters

    Wird eine Wohnung nicht mehr regelmäßig zu Wohnzwecken verwendet, so muss der Mieter behaupten und beweisen, dass ein dringendes Wohnbedürfnis vorliegt. Für ein diesbezügliches Vorbringen reicht es aus, wenn der Mieter wegen einer altersbedingten Verschlechterung seines Allgemeinzustandes Bedarf an der Wohnung behauptet, angibt, sich um die Verbesserung der dortigen Heizmöglichkeiten zu bemühen und einen konkreten Zeitrahmen für seine Rückkehr nennen kann.
    WEKA (vpa) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 77/15g | OGH vom 19.06.2015 | Dokument-ID: 785892
  • Gewerbsmäßige Nutzung einer Wohnung in der Pension – liegt der Kündigungsgrund nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG vor?

    Gem § 30 Abs 2 Z 6 MRG kann der Vermieter dem Mieter aus wichtigem Grund kündigen, wenn die vermietete Wohnung nicht zur Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig verwendet wird. Der Kündigungstatbestand ist jedoch nicht erfüllt, wenn der Mieter zwar ausschließlich in einer anderen Wohnung nächtigt, sich der Mittelpunkt seiner Lebenshaltung aber zum Teil in der aufzufkündigenden Wohnung befindet und er berechtigt ist das Bestandobjekt auch zu geschäftlichen Zwecken zu nutzen.
    Theresa Tisch | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 85/18z | OGH vom 20.11.2018 | Dokument-ID: 1018366
  • Rechtsfolgen einer länger dauernden Nichtbenutzung einer Wohnung

    In einer länger dauernden Nichtbenützung kann weder ein Verzicht auf die Mietrechte noch eine Verwirkung erblickt werden.
    Judikatur | Leitsatz | 9 Ob 78/10a | OGH vom 24.11.2010 | Dokument-ID: 301605
  • Frage der Wirksamkeit einer Befristung iSd § 29 Abs 1 Z 3 lit a MRG

    Für die Frage der Wirksamkeit einer Befristung nach § 29 Abs 1 Z 3 lit a MRG kommt es nur darauf an, ob sie sich aus dem Wortlaut der Urkunde selbst ergibt.
    Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 221/12z | OGH vom 31.01.2013 | Dokument-ID: 562483
  • Bei Mietvertragsabschluss getroffene Räumungsverpflichtung dürfen Endtermine nicht umgangen werden

    Nicht durchsetzbare Endtermine können nicht durch eine vor oder gleichzeitig mit Abschluss des Mietvertrages getroffene gerichtliche Räumungsverpflichtung umgangen werden.
    WEKA (vbu) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 184/10k | OGH vom 24.01.2011 | Dokument-ID: 302597
  • Maßgeblicher Zeitpunkt für die Wirksamkeit einer Befristung

    § 49a Abs 1 MRG regelt die Rechtswirksamkeit einer vor dem 01.03.1994 geschlossenen Vereinbarung über die Befristung eines Mietvertrags. Danach gilt, dass es für die Beurteilung der Durchsetzbarkeit des Endtermins auf die Rechtslage im Zeitpunkt des Mietvertragsabschlusses ankommt, wobei es keinen Unterschied macht, ob das Bestandverhältnis (schon) zum Zeitpunkt der Geltung des MRG oder (noch) des MG abgeschlossen worden ist; dies gilt auch für Superädifikate.
    Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 62/11g | OGH vom 05.06.2012 | Dokument-ID: 452928
  • Kündigungstatbestand des § 30 Abs 2 Z 6 MRG wegen Benützung mehrerer Wohnungen

    Die Prüfung eines dringenden Wohnbedarfs des Mieters bzw der eintrittsberechtigten Person erübrigt sich, wenn eine regelmäßige Verwendung des Objektes zu Wohnzwecken vorliegt.
    WEKA (skn) | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 157/11m | OGH vom 29.09.2011 | Dokument-ID: 373183
  • Einräumung eines Untermietrechts und Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG

    Eine Kündigung nach § 30 Abs 2 Z 6 MRG ist unzulässig, wenn die aufgekündigte Wohnung zwar leersteht, der zur Weitergabe berechtigte Mieter aber in angemessener Frist ernstliche Schritte zur Weitergabe der Mietrechte unternommen hat.
    Lisa Korninger | Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 156/11a | OGH vom 18.07.2011 | Dokument-ID: 325589
  • Zum Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG

    Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG setzt das Fehlen einer regelmäßigen Verwendung der Wohnung zu Wohnzwecken „durch wen immer“ voraus; der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG ist dann nicht gegeben, wenn feststeht, der Mieter werde die Wohnung mit Sicherheit in naher Zukunft wieder benötigen.
    Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 100/09p | OGH vom 02.07.2009 | Dokument-ID: 243988
  • Entfall eines dringenden Wohnbedürfnisses bei mehrjähriger Haftstrafe des Mieters

    Mit der rechtskräftigen Verhängung einer langjährigen Haftstrafe über den Mieter kann, unter Berücksichtigung des Einzelfalles, ein dringendes Wohnbedürfnis verwirkt werden.
    WEKA (fsc) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 69/12m | OGH vom 15.05.2012 | Dokument-ID: 469800
  • Das schutzwürdige Interesse an der Aufrechterhaltung des Mietverhältnisses an einer nicht regelmäßig verwendeten Wohnung

    Gekündigt kann man nur werden, wenn man den Mietgegenstand nicht regelmäßig nutzt oder kein dringendes Wohnbedürfnis vorliegt. Dennoch existiert ein schutzwürdiges Interesse an der Aufrechterhaltung eines Mietverhältnisses, wenn feststeht, dass der Mieter die Wohnung in naher Zukunft wieder benötigen wird. Dabei muss nachgewiesen werden, dass eine Rückkehrabsicht besteht bzw eine Rückkehr bald erfolgen wird. Unbeachtlich sind ungewisse, in der Zukunft liegende Möglichkeiten einer Rückkehr.
    WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 43/14s | OGH vom 25.06.2014 | Dokument-ID: 692947
  • Kündigung gem § 30 Abs 2 Z 6 MRG bei Benutzung zweier Wohnungen gerechtfertigt?

    Der Kündigungsgrund des Fehlens eines Lebensmittelpunktes über einen beträchtlichen Zeitraum hinweg greift auch dann nicht bei zusammengelegten Wohnungen, wenn zwei verschiedene Mietverträge existieren. Vielmehr ist von einer unteilbaren Einheit auszugehen.
    WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 187/13f | OGH vom 06.11.2013 | Dokument-ID: 636952
  • Vertragsauslegung bei Befristungsvereinbarungen als erhebliche Rechtsfrage

    Ob ein Vertrag im Einzelfall richtig ausgelegt wurde, stellt nur dann eine erhebliche Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO dar, wenn infolge einer wesentlichen Verkennung der Rechtslage ein unvertretbares Auslegungsergebnis erzielt wurde.
    Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 36/11g | OGH vom 22.03.2011 | Dokument-ID: 301523
  • Nebenabreden ungewöhnlichen Inhalts iSd § 2 Abs 1 MRG

    Ungewöhnlich ist eine Nebenabrede, wenn sie bei vergleichbaren Mietgegenständen und vergleichbaren Vertragsinhalten nicht oder jedenfalls nur äußerst selten vereinbart wird; Kennen-Müssen liegt dann vor, wenn dem Rechtsnachfolger die Existenz der fraglichen Nebenabrede bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte bekannt werden können, wobei leichte Fahrlässigkeit genügt. Keinesfalls darf aber die Nachforschungspflicht überspannt werden.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 102/09z | OGH vom 10.11.2009 | Dokument-ID: 252693
  • Verzicht der Geltendmachung von Kündigungsgründen nach § 30 Abs 2 Z 4, Z 6 MRG

    Die Vereinbarung mit dem Vermieter gegen Geld die Weitergabe der Wohnung im Familienkreis zu dulden, heißt Verzicht auf bestimmte Kündigungsgründe und Weiterbenützung durch nicht rechtmäßig eintrittsberechtigte Familienmitglieder nach dem Tod.
    Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 221/10x | OGH vom 31.03.2011 | Dokument-ID: 301577
  • Aufkündigung bei erst kurzzeitiger Nichtbenützung wegen Auswanderung

    Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG ist auch dann erfüllt, wenn die Nichtbenützung zwar erst seit kurzer Zeit vorliegt, aber auf Dauer – hier die Auswanderung – angelegt ist. Bei vertraglich eingeschränktem Wohnzweck müsste die Verwendung – durch wen immer – selbst hinter diesen zurückfallen. Eine Wohnungsweitergabe ist mit dem spezielleren Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 4 MRG geltend zu machen.
    Judikatur | Leitsatz | 6 Ob 239/00s | OGH vom 14.12.2000 | Dokument-ID: 378883
  • Zur regelmäßigen Benützung einer Wohnung

    Eine regelmäßige Benützung einer Wohnung, und somit einer auf § 30 Abs 2 Z 6 MRG gestützten Kündigung entgegenstehend, stellt die durchgängige Benützung der gemieteten Wohnung bloß zum Schlafen, allerdings in jeder Nacht, dar.
    Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 153/14t | OGH vom 18.12.2014 | Dokument-ID: 755233
  • Die stillschweigende Erneuerung eines Bestandvertrages nach § 1114 ABGB

    Trotz des Begriffs „Erneuerung“ in § 1114 ABGB handelt es sich um eine Verlängerung, also die Fortsetzung des alten Vertrags.
    Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 223/08p | OGH vom 26.05.2009 | Dokument-ID: 254010
  • Durchsetzbarkeit einer Befristung iSd § 29 MRG

    Eine Befristung nach § 29 MRG ist jedenfalls dann durchsetzbar, wenn der Vertrag schriftlich errichtet wurde und darin mittels Datum oder Frist ein Endtermin feststeht.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 26/11a | OGH vom 26.05.2011 | Dokument-ID: 301793
  • Gültigkeitsvoraussetzung einer schriftlichen Vereinbarung über die Befristung von Mietverträgen

    Ob eine gültige schriftliche Vereinbarung gemäß § 29 Abs 1 Z 3 lit a MRG über die Befristung eines Mietvertrages vorliegt, ist im Einzelfall auch nach den allgemeinen Regeln der Rechtsgeschäftslehre zu beurteilen und wird von der Rechtsprechung regelmäßig anhand eines strengen Maßstabs geprüft.
    WEKA (mpe) | Judikatur | Leitsatz | 1 Ob 237/13d | OGH vom 23.01.2014 | Dokument-ID: 656135
  • Bedeutung des Endtermins für eine wirksame Befristung eines Mietvertrags

    Die Nennung eines schriftlich vereinbarten unbedingten Endtermins dient der Warnung des Mieters. Nur wenn der Endtermin ausreichend transparent ist, kann dieser seiner Funktion gerecht werden. Fernerhin ist durch Auslegung zu ermitteln, ob ein Endtermin überhaupt bestimmt ist. Die Festlegung von zwei unterschiedlichen Endterminen ist in diesem Zusammenhang mehr als bedenklich.
    WEKA (wed) | Judikatur | Leitsatz | 3 Ob 219/13x | OGH vom 22.01.2014 | Dokument-ID: 672243
  • Zum Ausnahmetatbestand des § 1 Abs 2 Z 1 MRG

    Bei der Prüfung der Frage, ob die Vermietung im Rahmen des Betriebs des Verkehrsunternehmens des Vermieters erfolgte, ist auf den Zeitpunkt des Abschlusses des Mietvertrags abzustellen.
    Judikatur | Leitsatz | 10 Ob 57/09v | OGH vom 29.09.2009 | Dokument-ID: 258295
  • Indizien für eine Ausnahme nach § 1 Abs 2 Z 1 MRG bei einem Beherbergungsbetrieb

    Ob ein Mietobjekt im Rahmen des Betriebes eines Beherbergungsunternehmens vermietet wurde, lässt sich immer nur unter Bedachtnahme auf alle Umstände des Einzelfalls beantworten. Aus der ständigen Judikatur ergeben sich jedoch einige Indizien dafür.
    Judikatur | Leitsatz | 7 Ob 3/11h | OGH vom 16.02.2011 | Dokument-ID: 301498
  • Zum Begriff der „Geschäftsräumlichkeit“ des § 1 Abs 1 MRG

    Damit ein Objekt dem MRG als „Geschäftsraum“ unterliegt, muss darin nicht unmittelbar eine unternehmerische oder geschäftliche Tätigkeit ausgeübt werden. Die Nutzung des Objekts muss lediglich geschäftlichen Zwecken dienen.
    Judikatur | Leitsatz | 5 Ob 120/10y | OGH vom 15.07.2010 | Dokument-ID: 247963
  • Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 Z 2 MRG

    Wird eine Wohnung als „Naturalwohnung“ durch pensionierte Bundesbedienstete genutzt, so unterliegt das Mietverhältnis nicht der Ausnahmebestimmung des § 1 Abs 2 Z 2 MRG, wenn der Mietvertrag nicht mit den Nutzern der Wohnung, sondern mit dem Bund als seinerzeitigen „Dienstgeber“ abgeschlossen worden ist.
    Iman Torabia | Judikatur | Leitsatz | 2 Ob 30/11t | OGH vom 19.01.2012 | Dokument-ID: 452910

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