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Dokument-ID: 247963

Judikatur | Leitsatz

Zum Begriff der „Geschäftsräumlichkeit“ des § 1 Abs 1 MRG

OGH: Bei entgeltlicher Gebrauchsüberlassung von Räumen iSd § 1 Abs 1 MRG kann die Anwendbarkeit des MRG vermutet werden. Diese Vermutung kann nur durch die Behauptung und den Nachweis eines konkreten Ausnahmetatbestands widerlegt werden (ständige Rechtsprechung des OGH; vgl 3 Ob 564/92 = wobl 1993/58; 1 Ob 634/85 = MietSlg 37.220/37 mwN).

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