Zulagen, Zuschläge

Zu den bekanntesten Zulagen und Zuschlägen zählen der Überstundenzuschlag, der Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeitbeschäftigten oder die SEG-Zulagen.

  • Überstundenzuschläge, Überstundenpauschale

    Überstundenarbeit liegt vor, wenn die Grenzen der zulässigen wöchentlichen Normalarbeitszeit überschritten werden. Für Überstundenarbeit gebührt ein Überstundenzuschlag oder ein Zeitausgleich.
    WEKA (red) - Raphael Albert | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 252038
  • SEG-Zulagen

    SEG-Zulagen wie die Schmutzzulage werden dem Arbeitnehmer deshalb gewährt, weil die Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgen, die in erheblichem Maß zwangsläufig eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung bewirken.
    Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1023165
  • Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge

    Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) müssen zusätzlich zum Stundenlohn gewährt werden, damit diese steuerfrei behandelt werden können.
    WEKA (red) | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 247065
  • Corona-Prämie

    Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern für die Jahre 2020 und 2021 eine steuerfreie Corona-Prämie auszahlen. Für die Steuerfreiheit müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein.
    Redaktion WEKA | Praxiswissen | Fachbeitrag | Dokument-ID: 1065934