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WEKA (bli) | News | 20.11.2018

Lästige Nachbarn – Welche rechtlichen Möglichkeiten gibt es?

Egal, ob Lärm, üble Nachrede oder Geruchsbelästigung, erfahren Sie in diesem kostenlosen Download-Beitrag, wozu der Vermieter verpflichtet ist und wie sich Mieter zur Wehr setzen können.

Gemäß § 1096 ABGB ist der Vermieter verpflichtet, den Bestandinhaber (Mieter) in seinem Gebrauch nicht zu stören. Daraus leitet die Rechtsprechung ab, dass der Vermieter den Bestandnehmer auch gegen Störungen durch Dritte, wie beispielsweise Nachbarn, zu schützen hat.

Was kann ein Mieter einer Wohnung also konkret tun, wenn er sich durch Lärmen, Beschimpfungen oder sonst unleidliches Verhalten seines Nachbarn beeinträchtigt fühlt?